Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnt die Einstellung des Kinderpornografie-Prozesses gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten gegen Geldauflage ab. Das teilte das LG Verden am Freitag mit. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Voraussetzungen für eine Einstellung bereits vor Erhebung der Anklage geprüft. Edathy hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dem Verfahren auf diesem Weg zu entgehen:
Der Prozess gegen Sebastian Edathy dürfte wie vorgesehen am 23. Februar dieses Jahres beginnen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat es abgelehnt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Das teilte das Landgericht (LG) Verden, welches den Fall verhandeln soll, am Freitag mit. Demnach habe die Staatsanwaltschaft bereits vor Erhebung der Anklage im Juli 2014 geprüft, ob das Verfahren wegen mangelnder Schwere der Vorwürfe gegen Geldauflage beendet werden könnte. Edathys Verteidigung hatte dies beantragt.
Bei seinem letzten öffentlichen Auftritt vor Journalisten in Berlin hatte Edathy sich im Dezember optimistisch gezeigt, dem drohenden Prozess am LG gegen Zahlung einer Geldauflage entgehen zu können. "Mir ist wegen der großen psychischen Belastung sehr daran gelegen", so der ehemalige Bundestagsabgeordnete. Dabei hatte er die Einstellung zunächst sogar als Vorschlag des Richters bezeichnet. Dies hatte das Gericht aber umgehend dementiert.
Ein Streitpunkt bei der Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Anwalt war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Frage, inwiefern Edathy bereit war, zuzugeben, dass er sich illegales Bild- und Videomaterial von Kindern und Jugendlichen über das Internet bestellt hatte.
dpa/una/LTO-Redaktion
Edathy-Prozess : . In: Legal Tribune Online, 09.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14318 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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