Ein Hersteller von E-Zigaretten will vor Gericht die Einstufung des umstrittenen Produkts als Genussmittel durchsetzen. Er legte vor dem OVG in Münster eine Beschwerde ein, nachdem er im Eilverfahren gegen das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in erster Instanz in Düsseldorf unterlegen war. Das Ministerium bewertet - wie die Bundesregierung - die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf.
Im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) hat der Hersteller der E-Zigaretten nach eigener Einschätzung schon jetzt einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe in einem rechtlichen Hinweis "beanstandet", dass das Ministerium die nikotinhaltige E-Zigarette als Arzneimittel bewerte, teilte er mit. Ein Sprecher des OVG stellte am Mittwoch klar: "Es ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Das ist nur ein rechtlicher Hinweis, wie er in anderen Verfahren auch erfolgt."
Das OVG lehnte eine inhaltliche Stellungnahme in dem noch laufenden Verfahren ab. Die "Richtung" dessen, was die Firma in ihrer Pressemitteilung veröffentlicht habe, stimme. "Das geht in der Berichterstattung aber durcheinander, als wenn die Firma schon gewonnen hätte. Davon kann keine Rede sein", sagte der Sprecher. Einen Beschluss in dem Eilverfahren will das OVG in den kommenden Wochen verkünden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Beschwerde beim OVG Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5890 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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