Die Düsseldorfer Tabelle kennt jeder, der Kindesunterhalt zahlt. Sie ist zwar selbst nicht Gesetz, wird von den Gerichten bei Unterhaltsstreitigkeiten jedoch zu Grunde gelegt. Ihre neue Fassung sieht höhere Beträge für Kinder vor.
Trennungskinder bekommen ab dem 1. August 2015 höheren Unterhalt. In der neuen "Düsseldorfer Tabelle" des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kinder, wie vor einigen Tagen angekündigt, zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht.
Zuvor waren zwei Mal die Selbstbehalte der Unterhaltszahler, in der Praxis also zumeist der Väter, erhöht worden. "Kinder bekommen endlich mehr Geld", sagte Jürgen Soyka, Familienrichter am OLG und einer der Herausgeber der Tabelle, am Dienstag in Düsseldorf. Im Durchschnitt steigen die Beträge um etwa 3,3 Prozent.
Die neue Ausgabe der bundesweit angewandten Tabelle berücksichtigt unter anderem den gestiegenen steuerlichen Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 von 4.512 Euro pro Jahr. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt von 376 Euro, bezogen auf Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren. Zuvor bekamen sie in dieser Altersstufe 364 Euro. Jüngere bekommen etwas weniger, Ältere etwas mehr - und mit steigendem Einkommen steigt auch der zu zahlende Unterhalt.
Zum 1. Januar 2016 wird es voraussichtlich eine neue Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle" mit erhöhten Beträgen geben: Denn der steuerliche Kinderfreibetrag, der Minimumbedarf eines Kindes, wird um 96 auf 4.608 Euro steigen.
Düsseldorfer Tabelle 2015 inkl. Änderungen ab 01.08.2015
cvl/dpa/LTO-Redaktion
Änderungen beim Kindesunterhalt ab August: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16407 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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