Nach Urteil des LG Nürnberg-Fürth: Revi­sion gegen "Dra­chen­lord"-Urteil ein­ge­legt

25.03.2022

Der Prozess um den Youtuber "Drachenlord" ist wohl noch nicht vorbei. Die Staatsanwaltschaft hat Rechtmittel gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth eingelegt.

Der Prozess um den umstrittenen YouTuber "Drachenlord" geht in die nächste Runde: Gegen ein Urteil in zweiter Instanz vom vergangenen Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie die Anklagebehörde am Freitag mitteilte. Nun muss einer der beiden in Nürnberg angesiedelten Senate des Bayerischen Obersten Landesgerichtes entscheiden. 

Das Landgericht in Nürnberg-Fürth hatte den 32-Jährigen am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldauflage von 2.500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte in erster Instanz im vergangenen Oktober zwei Jahre Haft ohne Bewährung verhängt

Der "Drachenlord" streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet und in der realen Welt. In mehreren Fällen wurde er nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich. Vor Gericht gab er unter anderem zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen in den Schwitzkasten genommen und auf den Kopf geschlagen zu haben.

Tausende Menschen folgen dem "Drachenlord" im Internet - viele davon, weil sie ihn verachten und sich lustig über ihn machen. Seit Jahren überschütten sie den Youtuber mit Hass-Kommentaren und mobben ihn. Aber auch dieser befeuert den Streit, indem er immer wieder auf die sogenannten Hater eingeht.

dpa/cp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Urteil des LG Nürnberg-Fürth: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47954 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen