Nach "Stuttgart 21", Flughafen-Diskussionen und Protesten gegen Truppenübungsplätzen war das Votum eindeutig: Die Öffentlichkeit muss frühzeitig an der Planung und Zulassung von solchen Projekten beteiligt werden. Ein Mitentscheidungsrecht aber will die öffentlich-rechtliche Abteilung des 69. DJT den Bürgern nicht einräumen.
Besonders betonten die Rechtsexperten, dass die Bürgerbeteiligung schon einsetzen muss, bevor wesentliche Entscheidungen getroffen werden. Bisher wurde die Öffentlichkeit häufig erst in späten Verfahrensstadien an Gespräche beteiligt, wenn die wesentlichen Weichen bereits gestellt waren. Das wollen die Juristen ändern und fordern daher eine obligatorische frühe Bürgerbeteiligung, wenn für das Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Verantwortlichen sollen verpflichtet werden, verständlich über das entsprechende Vorhaben, seine Folgen und einzelne Verfahrensschritte zu informieren. Dafür seien nicht nur die Tageszeitungen, sondern auch moderne Kommunikationsmittel zu nutzen. Unter anderem fordert der Deutsche Juristentag (DJT) die Einrichtung eines Online-Zentralregisters.
Regeln zur Bürgerbeteiligung in allgemeinem Verfahrenrecht zusammenfassen
"Neben dieser zentralen Botschaft waren sich die Teilnehmer einig darüber, dass rechtliche Regeln allein nicht ausreichen, um die Bürgerbeteiligung zu verbessern", sagte der Abteilungsvorsitzende Professor Dr. Max-Jürgen Seibert in seinem Schlusswort am Freitagmorgen. Erforderlich sei vielmehr eine neue Planungskultur, die das Zusammenwirken von Bürgern, Politik, Vorhabenträgern, Planungsbehörden und Sachverständigen fördert. Damit wollen die Öffentlichrechtler breite Akzeptanz und Transparenz erreichen.
Um für Normenklarheit zu sorgen, forderten die Rechtsexperten außerdem, die Regelungen zur Bürgerbeteiligung im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht zusammenzuführen. Derzeit sind diese Vorschriften noch über viele Fachgesetzte verstreut.
Ein Mitentscheidungsrecht will der DJT den Bürgern ausdrücklich nicht einräumen. "Der Haupteinwand hiergegen ist die Schwierigkeit, dass ein Bürgerentscheid keine Planung mit der notwendigen Abwägung ersetzen kann", erklärte Seibert in seinem Schlusswort.
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djt-Beschlüsse zum Öffentlichen Recht: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7143 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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