DFB-Sportgericht zu Leverkusens Phantomtor: Kein Wiederholungsspiel für die Hoffenheimer

28.10.2013

Das DFB-Sportgericht hat am Montagmittag über den Einspruch der TSG 1899 Hoffenheim gegen die Wertung der Partie gegen Bayer 04 Leverkusen verhandelt. Ergebnis: Bei Stefan Kießlings "Phantomtor" lag kein Regelverstoß vor, es wird kein Wiederholungsspiel geben.

"Es ergeht folgendes Urteil: Der Einspruch der TSG Hoffenheim wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die TSG Hoffenheim." Mit diesem Urteilsausspruch hat der Vorsitzende Richter des Sportgerichts des Deutscher Fußball-Bundes (DFB), Hans E. Lorenz, die Verhandlung um das sogenannte Phantomtor vorerst beendet.

Bei der Anerkennung des Treffers durch Schiedsrichter Felix Brych habe es sich um eine "Tatsachenentscheidung" gehandelt. Zudem liege kein "unabwendbares Ereignis" vor, weil das Loch im Netz schon vor Spielbeginn da gewesen sei, begründete das Sportgericht laut Welt.de sein Urteil, das Experten bereits entsprechend prognostiziert hatten. "Fragen Sie uns nicht, ob uns das Urteil unter sportlichen Gesichtspunkten gefällt. Ein Einspruchsgrund liegt aber nicht vor", so Lorenz nach der Urteilsverkündung. Gegen die Entscheidung kann Hoffenheim noch Einspruch beim DFB-Bundesgericht einlegen.

Hintergrund des Verfahrens war der als Phantomtor bezeichnete Treffer von Stefan Kießling in dem Ligaspiel zwischen dem TSG 1899 Hoffenheim und Bayer 04 Leverkusen am 18. Oktober 2013, dem 8. Spieltag in der 1. Fußball Bundesliga. Bayer 04 gewann die Partie mit 2:1, nachdem ein von Kießling am Pfosten vorbeigeköpfter Ball durch ein Loch im Netz ins Tor gelangt war. Hoffenheim hatte gegen die Wertung beim DFB Einspruch eingelegt und ein Wiederholungsspiel beantragt.

Mit Materialien von dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DFB-Sportgericht zu Leverkusens Phantomtor: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9911 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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