DFB-Bundesgericht zum Zuschauer-Ausschluss: Urteil gegen Eintracht Frankfurt abgemildert

07.08.2012

Das Bundesgericht des DFB hat am Montag das Urteil gegen den Bundesligaaufsteiger wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen abgemildert. Zum Saisonauftakt am 25. August gegen Bayer Leverkusen dürfen nun 26.500 Anhänger der Eintracht ins Stadion. Hinzu kommen bis zu 5.000 Gästefans. Dafür verdoppelte das Gericht die Geldstrafe von 50.000 auf 100.000 Euro.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte in einem ersten Urteil nur 15.000 Zuschauer und maximal 5.000 Fans der Gastmannschaft zugelassen. Dagegen war die Eintracht in Berufung gegangen.

Das Bundesgericht verfügte aber, dass die Stehplätze in der Commerzbank Arena geschlossen bleiben. "Es dürfen nur Sitzplätze angeboten werden", erklärte der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts Goetz Eilers. In Leverkusen können nur Tickets unter Vorlage des Personalausweises gekauft werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

DFB-Bundesgericht zum Zuschauer-Ausschluss: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6785 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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