Im Rahmen des 61. Anwaltstages in Aachen hat der DAV Rechtsanwalt Dr. Dieter Sellner aus Berlin die Hans-Dahs-Plakette verliehen. Sie stellt die höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft dar. Die Walter-Oppenhoff-Medaille erhielt Rechtsanwalt Dr. Hans C. Lühn aus Münster.
Verliehen wird die Hans-Dahs-Plakette an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft verdient gemacht haben.
Sellner hat sich insbesondere dem Emissionschutzrecht und dem Umweltrecht gewidmet. 1992 war er Teil einer achtköpfigen Kommission zur Erarbeitung des Entwurfs eines Umweltgesetzbuches. Für den DAV hat er langjährige ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeführt, zum Beispiel als Vorsitzender des DAV-Umweltrechtausschusses.
Außerdem ehrte der DAV Rechtsanwalt Dr. Hans C. Lühn aus Münster mit der Walter-Oppenhoff-Medaille. Diese Medaille wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die sich in beispielhafter Weise um das Ansehen der deutschen Anwaltschaft in der internationalen Rechtsgemeinschaft verdient gemacht haben.
Lühn war von 1991 bis 2009 Vorstandsmitglied des DAV und ab 2002 DAV-Vizepräsident. Im internationalen Bereich engagierte er sich von 1993 bis 2009 als Mitglied der deutschen CCBE-Delegation, deren Leiter er auch von 2002 bis Ende 2004 war. Zudem arbeitete er am so genannten "Code of Conduct" mit, der Berufsordnung des europäischen Dachverbandes.
Deutscher Anwaltstag: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/539 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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