Gutscheine für annullierte Pauschalreisen: EU-Kom­mis­sion geneh­migt deut­sche Bei­hilfen

31.07.2020

Für wegen Corona annullierte Pauschalreisen gibt es Gutscheine. Damit die für Urlauber attraktiver werden, gibt die Bundesregierung Sicherheiten in Höhe von 840 Millionen Euro. Die EU-Kommission hat das nun genehmigt.

Die Garantie des Bundes für Reisegutscheine bei Stornierungen wegen Corona hat die Genehmigung aus Brüssel. Die EU-Kommission billigte die staatlichen Beihilfen in Höhe von 840 Millionen Euro am Freitag. Die Regelung soll die Gutscheine als Alternative zur Erstattung der Reisekosten attraktiver machen und so der Reisebranche helfen. Trotzdem haben Kunden das Recht auf Entschädigung, wenn ihnen das lieber ist.

Die Bundesregierung hatte - wie andere EU-Staaten - zunächst erwogen, Gutscheine zur Pflicht zu machen. Denn die Reisebranche fürchtet milliardenschwere Rückerstattungen für Urlaube, die wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt werden mussten. Doch die EU-Kommission erhob Einwände. Deshalb entschloss sich die Bundesregierung zu der Garantie als Alternative: So müssen die Kunden nicht fürchten, dass sie bei einer Pleite des Veranstalters auf wertlosen Gutscheinen sitzen bleiben.

Die jetzt von der EU-Kommission genehmigte deutsche Regelung bezieht sich auf Gutscheine für annullierte Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht wurden. Nach Angaben der Brüsseler Behörde hatten diese - Stand Ende April - einen Wert von sechs Milliarden Euro. Da für einen Großteil der stornierten Buchungen bereits der Preis erstattet oder eine Ersatzbuchung angeboten worden sei, gehe es Schätzungen zufolge noch um abgesicherte Gutscheine im Wert von 1,5 Milliarden Euro.

Mit der Regelung werde der deutsche Staat dafür sorgen, dass Empfänger die Gutscheine entweder bis 31. Dezember 2021 nutzen oder dann den vollständigen für die Reise gezahlten Betrag zurückbekommen könnten, so die Kommission. Das sei auch im Sinne der Empfehlung der Kommission von Mitte Mai, Gutscheinlösungen attraktiv zu machen. Die Regelung sei notwendig, angemessen und verhältnismäßig und deswegen nun genehmigt worden, betonte die Behörde weiter.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gutscheine für annullierte Pauschalreisen: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42374 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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