Finanzminister bringt weitere Hilfen auf den Weg: Home­of­fice-Pau­schale ver­län­gert, Pfle­ge­bonus steu­er­frei

03.02.2022

Viele Unternehmen und auch Bürger haben finanziell weiter mit der Corona-Krise zu kämpfen. Schon während der Koalitionsverhandlungen hat die Ampel beschlossen, dass viele Hilfen verlängert werden. Der Finanzminister drückt jetzt aufs Tempo.

Die Homeoffice-Pauschale wird verlängert, der Pflegebonus bleibt steuerfrei und Unternehmen dürfen Verluste besser verrechnen: Das sind die wichtigsten Punkte eines neuen Gesetzes, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg gebracht hat. Er setzt damit rasch Vorhaben um, die SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht allerdings noch aus.

Das geplante Gesetz zeige, "dass wir die Menschen und Unternehmen mit den Corona-Folgen nicht alleine lassen", sagte die parlamentarische Finanz-Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung verlängert werde, bringe Arbeitnehmern direkte Erleichterungen. Das gleiche gelte für die sogenannte Verlustverrechnung für Unternehmen. "So stellen wir die Weichen auf Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen." Bis 2026 nimmt der Staat dadurch 11 Milliarden Euro weniger ein.

Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben - dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter:innen in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.

Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022

Die wegen der Corona-Krise vorübergehend eingeführte steuerliche Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert. Wer von zuhause aus arbeitet, kann die Tage also weiterhin in der Steuererklärung angeben - unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahler:innen pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.

Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben. Anreize für Investitionen sollen auch Sonderregeln für die steuerliche Abschreibung von Gütern geben, die 2022 angeschafft oder hergestellt werden.

Steuerberater:innen bekommen außerdem weitere drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandant:innen für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert: Eigentlich müssten die Steuerberater:innen die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentierten sie. Die Steuerberater:innen übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Nun sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

Kritik aus Bayern

Der Bundesrat muss zustimmen - aus Bayern kam Kritik an den Plänen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) machte klar, die angekündigten Erleichterungen reichten nicht aus: "Wir brauchen eine Weiterentwicklung zu einer Pauschale für mobiles Arbeiten verbunden mit einer Erhöhung auf 1.000 Euro im Jahr."

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte, bei vielen Firmen werde die Eigenkapitaldecke immer dünner, was die Finanzierung von dringend erforderlichen Investitionen erschwere. Zudem führten eingeschränkte Geschäftsaktivitäten zu Liquiditätsproblemen. Deshalb sei es richtig, dass die degressive Abschreibung für Investitionen ebenso bis Ende 2022 verlängert werden solle wie der erweiterte Verlustrücktrag. "Beide Maßnahmen sollten aber noch verbessert werden."

Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Markus Jerger, sagte, Lindner mache Ernst mit einer spürbaren Entlastung von Betrieben und Bürgern. Das geplante Gesetz sei ein Meilenstein auf dem Weg dorthin. Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, forderte, die Homeoffice-Pauschale müsse bereits jetzt entfristet werden, weil das mobile Arbeiten auch künftig Bestand haben werde. "Deshalb sollte die Pauschale dauerhaft gelten und an die Inflation angepasst werden."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Finanzminister bringt weitere Hilfen auf den Weg: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47421 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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