Zehntausende demonstrierten am Samstag in Berlin, dabei stürmten 300 bis 400 Demonstranten mit Reichsflaggen die Treppe des Bundestagsgebäudes. Nun fordern Politiker verschiedene Gesetzesänderungen.
Sie skandierten "Wir sind das Volk!" oder "Widerstand" und trugen Schilder mit Parolen wie "Maulkorb-Demokratie – ohne uns" oder "Corona-Diktatur beenden" vor sich her. So zogen am Samstag fast 40.000 Menschen durch Berlin. Unter ihnen auch Rechtsextreme, Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker wie der vegane Koch Attila Hildmann. Viele trugen keine Maske und auch die Mindestabstände wurden oftmals nicht eingehalten.
Die Polizei war mit 3.000 Beamten im Einsatz und mehr als gefordert. Kurz nach 19.00 Uhr versuchten die Einsatzkräfte, die Demonstranten davon abzuhalten, zu der Wiese vor dem Parlament zu ziehen. Sie wurden daher an der südlichen Seite des Parlamentsgebäudes zusammengezogen. Diese Gelegenheit nutzten einige unter anderem mit Reichsflaggen ausgestatteten Demonstranten und so stürmten etwa 300 bis 400 Personen die Außentreppe des Reichstages. Ein Eindrigen in das Gebäude konnte die Polizei jedoch noch verhindern.
Lob für die Polizei trotz Erstürmung der Bundestagstreppe
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) bedankte sich dafür bei den Einsatzkräften, "die in schwieriger Lage äußerst besonnen gehandelt haben". Außerdem verurteilte er das Vorgehen der Demonstranten scharf: "Reichsflaggen und rechtsextreme Pöbeleien vor dem Deutschen Bundestag sind ein unerträglicher Angriff auf das Herz unserer Demokratie. Das werden wir niemals hinnehmen." Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nannte es in den ARD-Tagesthemen "verabscheuungswürdig, was da geschehen ist".
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) fordert eine harte Antwort des Staates. "Gegen diese Feinde unserer Demokratie müssen wir uns mit aller Konsequenz zur Wehr setzen." Doch wie soll diese Antwort aussehen? 33 Polizisten wurden nach Angaben der Polizei am Samstag in Berlin verletzt, 316 Menschen wurden festgenommen, 131 wurden angezeigt wegen Angriffen auf Polizisten, Widerstandes, Gefangenenbefreiung, Beleidigung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Zudem ahndete die Polizei 255 Ordnungswidrigkeiten.
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht für Demos und Erweiterung der "Bannmeile"?
Neben der konsequenten Verfolgung Ahndung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fordern einige Politiker nun Gesetzesänderungen. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) schlug auf Twitter vor, in der Berliner Infektionsschutzverordnung eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Versammlungen zu verankern. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Freitag in seinem Beschluss, in dem die Coronademo für zulässig erklärt wurde, ausdrücklich klarstellt, dass die aktuelle Verordnung des Landes Berlin keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes enthalte.
Bundespolitiker von CSU und Grünen regten außerdem an, die Beschränkungen für Demonstrationen in unmittelbarer Nähe des Bundestags zu erweitern. Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich schlug vor, das faktische Demonstrationsverbot, die sogenannte "Bannmeile" nicht mehr nur auf die Sitzungstage des Parlaments zu beschränken - "mit der Möglichkeit Ausnahmen zuzulassen", wie er der Welt sagte. "Wir müssen das Parlament als Verfassungsorgan und Symbol unserer Demokratie besser schützen."
BT-Vize Roth: "Der Bundestag bleibt ein offenes Haus"
Unterdessen erklärte Bundestagvizepräsidentin Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) im Interview mit dem Deutschlandfunk, der Bundestag dürfe nicht zur Festung werden. "Der Bundestag ist und bleibt ein offenes Haus", aber er müsse geschützt werden und dafür müsse ein Konzept erarbeitet werden. Ob Fehler gemacht wurden, müsse jetzt überprüft werden, so Roth. Die Fraktionen von SPD und Union wollten noch am Montag gemeinsam eine Sondersitzung des Ältestenrats für den kommenden Donnerstag beantragen. Darin soll es auch um die Frage gehen, ob die Bestimmungen für die Bannmeile verändert werden sollten.
Die Bannmeile ist im Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes geregelt. Danach kann in diesen Gebieten im Umfeld des Bundestags und Bundesrats in Berlin oder des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nur demonstriert werden, wenn dort keine Sitzungen stattfinden.
ast/hs/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa
Nach Sturm auf den Reichstag: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42648 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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