Ein Berliner Anwalt und die Reporter ohne Grenzen verbuchten am Mittwoch einen Teilerfolg in Leipzig. Das BVerwG scheint zu bezweifeln, dass es ausreicht, wenn der BND bei der Überwachung der Telekommunikation die Nummern von Deutschen ixt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) will weiter aufklären, wie die Verkehrsanalyse-Software VerAS des Bundesnachrichtendienstes (BND) funktioniert. Nach der Verhandlung über die Zulässigkeit von zwei Klagen von Reportern ohne Grenzen (ROG) und des Berliner Anwalts Prof. Niko Härting kündigten die Leipziger Richter am Mittwoch an, Auflagen- oder Beweisbeschlüsse erlassen zu wollen.
Einen anderen Teil ihrer Klagen, mit dem der Verein und der Anwalt sich gegen die strategische Fernmeldeüberwachung durch den Auslandsnachrichtendienst wehren, wird das BVerwG aber vermutlich als unzulässig abweisen. Die Richter machten deutlich, dass sie wie schon im Jahr 2014 (BVerwG, Urt. v. 28.05.2014, Az. 6 A 1.13) den Nachweis, dass die Mail-Kommunikation der Journalisten oder des Anwalts tatsächlich überwacht würde, wohl als nicht erbracht ansehen.
Die Zweifel des Senats daran, dass der BND, der Inland-Inland-Kommunikation gar nicht überwachen darf, die Daten der Deutschen durch Anonymisierung hinreichend schütze, sind aber ein Teilerfolg der Datenschützer, mit dem nicht unbedingt zu rechnen war.
VerAS analysiert Verdächtige, ihre Kontakte, deren Kontakte...
Die Überwachung durch VerAS interessierte den Senat aber nun so sehr, dass man in Leipzig am Mittwoch fast fünf Stunden lang verhandelte. Noch am Montag hatten die Kläger ein geleaktes Dokument in das Verfahren eingebracht, aus dem mehr Details über die Funktionsweise der Analyse-Software hervorgehen, als bislang öffentlich bekannt waren.
Das Verkehrsanalysesystem des Auslandsnachrichtendienstes speichert die im Rahmen von Telefongesprächen, SMS- und E-Mail-Verkehr, Kommunikation in sozialen Netzwerken sowie Besuchen von Internetseiten angefallen Daten nicht nur, sondern analysiert sie auch.
Während die Öffentlichkeit bislang davon ausging, dass dabei Daten bis zur fünften, nach neueren Erkenntnissen sogar achten Ebene von Personen erhoben würden, räumte BND-Vertreter Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff am Mittwoch unumwunden ein, dass man auch bis zu Personen in der 14. Ebene kommen könne. Der BND analysiert also nicht nur Verdächtige und ihre Kontakte. Sondern auch die Kontakte der Kontakte. Und deren Kontakte. Und so weiter bis zur, wie wir nun wissen, 14. Ebene.
Wie anonym sind geixte Nummern?
Den Richtern ging es aber vor allem um die Anonymisierung der Daten der Deutschen, die der Auslandsnachrichtendienst im Rahmen der Inland-Inland-Kommunikation gar nicht erheben darf. Nach Angaben des BND werden diese anonymisiert, indem die Telefonnummern "geixt" würden. Auf die Fragen, wie sicher diese Anonymisierung ist, ob und wie leicht man sie rückgängig machen und dennoch herausfinden kann, um wen es geht, gab es am Mittwoch vom BND keine Antworten, welche die Richter zufrieden gestellt hätten.
Auf diese Anonymität stellt das BVerwG seit jeher ab, wenn es um Fragen der informationellen Selbstbestimmung geht. So erklärte es zum Beispiel die bayerische Verkehrsüberwachung für rechtmäßig, weil die Kennzeichen-Daten sofort gelöscht würden, sobald ein Abgleich mit Fahndungslisten ohne Ergebnis durchgeführt worden sei. Der BND wird nun vorausischtlich eine weitere Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme erhalten. Ist auch diese aus Sicht der Richter nicht erschöpfend, werden Zeugen, gegebenenfalls auch ein Sachverständiger befragt werden.
Das könnte auch Andrea Voßhoff sein. Der Senat erklärte am Mittwoch, die Bundesdatenschutzbeauftrage möglicherweise anhören zu wollen. Anfang September war bekannt geworden, dass diese in einem geheimen Bericht schwerwiegende Rechtsverstöße und massive Beschränkungen ihrer Kontrollkompetenz vor allem durch VerAS moniert und gefordert hatte, viele der rechtswidrig erhobenen Daten müssten sofort gelöscht werden.
Pia Lorenz, Verhandlung über BND-Überwachung vor BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21464 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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