Das BVerwG hat Klagen gegen den Elbtunnel der Autobahn 20 in Niedersachsen abgewiesen. Die Planungen seien weder formell noch inhaltlich zu beanstanden, urteilte das Gericht am Donnerstag.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den Neubau der Bundesautobahn A20 abgewiesen (Urt. v. 10.01.2016, Az. 9 A 18.15 und 9 A 19.15).
Der planfestgestellte Abschnitt gehört zur "Nord-West-Umfahrung Hamburg", die bei Lübeck an die von Stettin kommende Ostseeautobahn anknüpft und in ihrem hier umstrittenen Teil die Elbe zwischen Drochtersen und Glückstadt mittels eines etwa 5,7 km langen Tunnels quert. Für die Planfeststellung wurde der Streckenabschnitt an der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen in der Mitte der Elbe in zwei selbstständige Verfahren unterteilt.
Die gegen den niedersächsischen Abschnitt gerichteten Klagen des BUND Niedersachsen sowie der Betreiberin eines Windparks hatten keinen Erfolg. Die Öffentlichkeitsbeteiligung war sowohl im Planfeststellungsverfahren als auch im vorausgegangenen Raumordnungsverfahren fehlerfrei, entschied das Gericht. Zwar wurde eine Untersuchung, ob das Vorhaben die umliegenden Gewässer sowie das Grundwasser verschlechtert, ebenso wie im Planfeststellungsverfahren bzgl. der schleswig-holsteinischen Tunnelhälfte erst nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sei aber nicht erforderlich gewesen.
Die Sicherheit des Straßentunnels werde gewährleistet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Beim Naturschutz seien den Planern von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr keine Rechtsfehler unterlaufen. Sofern geschützte Tierarten wie etwa die Zwergfledermaus beeinträchtigt würden, seien genug Ausgleichsmaßnahmen geplant worden. Dem Windparkbetreiber sei zudem eine Entschädigung zugesprochen worden.
acr/LTO-Redaktion
Planfeststellungsbeschluss fehlerfrei: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21120 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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