BVerwG: Synergetik-Therapie ist erlaubnispflichtig

plö/ LTO-Redaktion

27.08.2010

Die Behandlung nach der Synergetik-Methode ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Dies hat das BVerwG entschieden.

Die Kläger hatten im Jahr 2004 ein Informationscenter in Goslar eröffnet, in dem die Synergetik-Methode angeboten wurde. Nach ihrer Eigendarstellung sollen bei der Synergetik-Therapie während einer sogenannten "Innenweltreise" durch Veränderung der neuronalen Informationsstruktur des Gehirns Selbstheilungskräfte mobilisiert werden. Die beklagte Behörde sah darin jedoch die Ausübung von Heilkunde, was ohne Heilpraktikererlaubnis strafbar sei und untersagte ihnen daraufhin die Tätigkeit.

Nach Ansicht der Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) erweckten die Kläger in ihren Eigendarstellungen den Eindruck, Krankheiten mit wissenschaftlich begründeten Methoden heilen zu können. Indem sie die Patienten in einen Zustand der Tiefenentspannung versetzen und sie auf der "Innenweltreise" begleiten, wären sie zum Zweck der Heilbehandlung tätig, auch wenn die Methode auf eine Selbstheilung des Patienten abziele. Die Synergetik präsentiere sich als Ersatz für eine ärztliche Behandlung, denn sie nehme für sich in Anspruch, Krankheiten besser als Schulmedizin heilen zu können, da sie nicht nur die Symptome bekämpfe, sondern den "Krankheitshintergrund" auflösen könne.

Damit gingen aber von der Tätigkeit auch unmittelbare Gefährdungen für Patienten mit bestimmten psychischen Erkrankungen aus. Daneben bestehe die Gefahr, dass Patienten von einem notwendigen Arztbesuch absehen würden. Somit läge die Ausübung von Heilkunde vor, ohne dass die Kläger Ärzte seien, weshalb sie eine staatliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz benötigten. Die gesetzlichen Vorgaben dienten dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Berufsfreiheit der Kläger aus Art. 12 des Grundgesetzes werde dagegen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

Mit seinem Urteil hat das BVerwG die Revisionen der Kläger zurückgewiesen und die Urteile der Vorinstanzen bestätigt  (BVerwG, Urt. v. 26.08.2010, Az. 3 C 28.09 - noch nicht veröffentlicht).

 

Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1308 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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