Seit September hat der Bund bei den deutschen Töchtern des russischen Staatskonzerns Rosneft das Sagen. Hintergrund sind die Sanktionen gegen Moskau wegen des Angriffs auf die Ukraine. Vor Gericht wehren sich die Eigentümer.
Der Zugriff des Bundes auf zwei deutsche Töchter der russischen Ölkonzerns Rosneft beschäftigt seit Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Anwälte von Rosneft beantragten in der mündlichen Verhandlung die Aufhebung der im September angeordneten Treuhandverwaltung der Tochterfirmen Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing. Vertreter des Bundes hielten dagegen, die Maßnahme sei rechtens.
Auswirkungen für Verbraucher
Das Verfahren könnte auch Auswirkungen für Verbraucher in Deutschland haben: Sollte das Gericht der Klage von Rosneft stattgeben, bekäme der staatlich geführte Konzern in Moskau wieder Einfluss auf die wichtige PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt und damit auf den Ölmarkt in Deutschland.
Hintergrund des Verfahrens ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Im Zuge der Sanktionen gegen Russland hat sich die Bundesregierung entschlossen, ab 2023 auf russisches Rohöl zu verzichten. Die deutschen Rosneft-Töchter halten die Mehrheit an der PCK-Raffinerie, die noch 2022 vor allem russisches Öl aus der Druschba-Pipeline verarbeitete. Nach Darstellung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten sie kein Interesse, davon abzurücken.
Bund ist Treuhänder
Im September übernahm der Bund die Kontrolle; Treuhänder ist die Bundesnetzagentur. Inzwischen wird im PCK nicht-russisches Öl verarbeitet. Der Bund hatte den Zugriff auf die Rosneft-Töchter mit Gefahren für die Versorgungssicherheit in Deutschland begründet, zumal die beiden Firmen auch an zwei anderen Raffinerien beteiligt sind.
Die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab gab während der Verhandlung Hinweise, dass sie wegen des Eingriffs in Eigentumsrechte eine große Tragweite sieht: "Da sehen wir schon einen Eingriff deutlicher Intensität", sagte sie. Andererseits sei die Energieversorgungssicherheit "ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut" und von überragender Bedeutung. Das sei abzuwägen.
War Eile geboten?
Zum Auftakt der Verhandlung ging es zunächst um Verfahrensfragen. Dazu zählte, ob der russische Rosneft-Mutterkonzern in Moskau und ein Ableger in Luxemburg überhaupt als Kläger auftreten durften. Weiterer Streitpunkt war, ob die Kläger vor der Treuhand-Anordnung formal hätten angehört werden müssen.
Die Anwälte des Bundes argumentierten, im Sommer 2022 sei Eile geboten gewesen. Der russische Mutterkonzern hätte systematisch Vermögen abziehen und seine Töchter in die Insolvenz treiben können. Darauf habe ein Informant Hinweise gegeben, sagte der Anwalt Ulrich Karpenstein, Rechtsvertreter des Bundes. Die Klägervertreter um den Anwalt Bertrand Malmendier ließen das nicht gelten.
Nach seinen Worten hatte Rosneft Deutschland 2022 ein "extrem gutes Jahr" und "Kassenbestände von oberhalb einer Milliarde Euro". Selbst wenn Beträge abgezogen worden wären - was nicht der Fall gewesen sei -, so wäre dies nicht ausreichend gewesen, die deutschen Töchter in die Insolvenz zu treiben.
Die Verhandlung wird am 7.März fortgesetzt. Es sollen noch diverse Zeugen gehört werden.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Rosneft vor dem BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51134 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag