Geschwindigkeitskontrolle per durchgehender Kennzeichenerfassung auf einer Strecke von über zwei Kilometern? Das ging einem Anwalt zu weit. Nun scheiterte er jedoch vor dem BVerwG.
Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover ist rechtmäßig im Einsatz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Antrag auf Zulassung der Revision zurückgewiesen.
Die Anlage misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle, sondern ermittelt die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einer rund 2,2 Kilometer langen Strecke. Dafür werden kurzfristig die Kennzeichen aller Fahrzeuge erfasst, die auf diesem Abschnitt unterwegs sind. Das System war im vergangenen Jahr zeitweise abgeschaltet worden, nachdem ein Anwalt datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet hatte. Die Kennzeichenerfassung greife in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, führte er als Argument an an.
In erster Instanz gab ihm das Verwaltungsgericht zwar Recht (Urt. v. 12.3.2019, Az. 7 A 849/19). Die Anlage ging aber wieder in Betrieb, als das niedersächsische OVG die Klage im November 2019 in zweiter Instanz abwies (Urt. v. 13.11.2019, Az. 12 LC 79/19). Das Gericht hatte die Revision nicht zugelassen, der Antrag auf Zulassung zur Revision wurde nun vom BVerwG abgewiesen.
Damit sei der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über das als Section Control bezeichnete System endgültig abgeschlossen, teilte das niedersächsische Innenministerium mit, das Urteil des OVG Lüneburg sei rechtskräftig. Landesinnenminister Boris Pistorius zeigte sich erfreut und sagte, ihm sei das Streckenradar an der Bundesstraße 6 bei Laatzen "ein besonderes Anliegen".
"Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten", betonte der SPD-Politiker. Wie bei jeder neuen Technologie sei aber auch beim Start von Section Control klar gewesen, dass es einige Hürden geben könne: "Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben." Damit könnten auch andere Bundesländer die Technik auf geeigneten Strecken einsetzen. Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe erklärte, damit sei höchstrichterlich bestätigt, dass es sich beim Streckenradar um ein "modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung" handelt.
ast/dpa/LTO-Redaktion
BVerwG zur "Section Control" in Niedersachsen: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42934 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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