BVerwG: Hans Eichel kann auf höhere Pension hoffen

24.11.2011

Der frühere Bundesfinanzminister kann sich nach einer Klage Hoffnungen auf eine kräftige Erhöhung seiner Pension machen. Zusätzlich zu seinen Ansprüchen von rund 7.100 Euro als Ex-Bundesminister stehen dem SPD-Politiker wohl monatlich weitere 2.500 Euro vom Land Hessen zu, wo Eichel rund acht Jahre lang Ministerpräsident war. Diese Rechtsauffassung vertrat der 3. Senat am Donnerstag in Leipzig.

Nicht zahlen muss dagegen voraussichtlich die Stadt Kassel, gegen die Eichel - ebenso wie gegen das Land Hessen - geklagt hat. Die Klage gegen die Stadt wurde am Donnerstag in Leipzig verhandelt, das Verfahren gegen das Land Hessen ruht bislang.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Klage gegen die Stadt Kassel keinen Erfolg haben dürfte. Eichel habe sich zwar als Oberbürgermeister von Kassel Pensionsansprüche erworben. Maßgeblich sei aber seine spätere Tätigkeit als Bundesfinanzminister. Die Ruhebezüge dafür von gut 7.100 Euro seien eindeutig "amtsangemessen". Nach geltender Rechtslage sei nichts zu addieren.

Anders verhalte es sich mit den "durchaus großzügigen" Regelungen des Landes Hessen für Eichels Arbeit als Ministerpräsident. Das Urteil soll am späten Nachmittag verkündet werden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4891 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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