Ein Eilantrag vor dem BVerwG gegen den Bau der Ortsumgehung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B101 und B173 war erfolgreich. Damit unterbanden die Richter zumindest vorübergehend die Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses.
Das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) gab am Mittwoch dem Antrag eines Naturschutzvereins statt und veranlasste einen Baustopp des umstrittenen Straßenbauvorhabens (Beschl. v. 22.09.2010, Az. 9 VR 2.10).
Der Naturschutzverein hatte einen Verstoß gegen europäisches Arten- und Gebietsschutzrecht durch die geplante Trassenführung gerügt. In einem ersten Bauabschnitt sollte es in Kürze zum Beginn von Rodungsarbeiten im Freiberger Hospitalwald kommen.
Nach Ansicht der Verwaltungsrichter kann eine abschließende Entscheidung über die aufgeworfene Vielzahl von schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen erst im Hauptsacheverfahren erfolgen. Dieses sei ergebnisoffen.
Im Rahmen einer Interessenabwägung sei es jedoch vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die die Beeinträchtigung gewichtiger Gemeinwohlbelange des Naturschutzes zur Folge haben könnte. Das öffentliche Interesse am zügigen Baubeginn habe daher zurückzustehen. Da die Behörde trotz gerichtlicher Anfrage keine Angaben zur Finanzierung des zweiten Bauabschnitts gemacht habe, fehle es insoweit außerdem von vornherein an einem dringlichen Vollzugsinteresse.
BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1543 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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