Die Elbvertiefung kann realisiert werden. Seit Donnerstag gibt es auch keine juristische Hürde mehr - das BVerwG hat den Bau gebilligt. Die unterlegenen Umweltverbände sehen dennoch auch Erfolge.
Die umstrittene Elbvertiefung hat die letzte juristische Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig wies die Klage von Umweltschützern gegen die ergänzten Planungen für das Großprojekt am Donnerstag zurück (Urt. v. 04.06.2020 Az. BVerwG 7 A 1.18). "Die Planergänzungen sind nicht zu beanstanden", begründete der Vorsitzende des 7. Senates, Andreas Korbmacher, die Entscheidung. Insbesondere verstoße das geänderte Vorhaben nicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot.
Damit steht dem Ausbau der Elbe juristisch nichts mehr im Wege. Die Planungen dafür hatten vor 18 Jahren begonnen. Zahlreiche Klagen hatten das Großprojekt immer wieder gestoppt. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen bessere Möglichkeiten geschaffen werden, damit die Schiffe einander beim Ein- und Auslaufen passieren können.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 den Planfeststellungsbeschluss wegen einzelner Mängel für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Im Mittelpunkt stand der streng geschützte Schierlings-Wasserfenchel, der nur an der Elbe vorkommt. Die Planer besserten nach und fanden für den bis zu zwei Meter hohen Doldenblütler in zwei alten Absetzbecken der Hamburger Wasserwerke eine neue Heimat. "Die Wirksamkeit dieser Ausweichfläche steht für den Senat fest", betonte Richter Korbmacher. Das Absetzbecken sei auch von der Lage her geeignet, die Population zu sichern.
Die im Aktionsbündnis "Lebendige Tideelbe" zusammengeschlossenen Umweltschutzverbände Nabu, BUND und WWF bezweifeln, dass die Eingriffe in die Natur mit den vorgesehenen Maßnahmen wirksam ausgeglichen werden können. "Die Entscheidung ist ein Meilenstein für die Zerstörung der Natur", sagte die Expertin für Gewässer beim WWF Deutschland, Beatrice Claus, nach der Verkündung. Die Nachbesserungen seien nicht geeignet, um den Schierlings-Wasserfenchel und dessen Lebensraum zu sichern.
Trotz der nun negativen Entscheidung hätten die Umweltverbände mit der Klage viel erreicht, betonte Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND Hamburg. "Zu Beginn der Planung sind so viele Fehler gemacht worden. Das hat den Bau extrem verzögert. Ich gehe davon aus, dass in Zukunft bei Großprojekten die Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes genauer beachtet werden."
dpa/vbr/LTO-Redaktion
Umweltschützer unterliegen vor BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41807 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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