BVerwG zur Förderfähigkeit einer Zweitausbildung: Für Dip­lom­stu­di­en­gänge kann es BaföG geben

29.11.2018

Nach dem Bachelor gibt es die begehrten BaföG-Leistungen nur unter besonderen Voraussetzungen. Eine ist etwa die Aufnahme eines Masterstudienganges. Aber auch ein Diplomstudiengang kann förderfähig sein, wie das BVerwG nun entschied.

Auszubildende, die nach dem Erwerb eines Bachelorgrades zu einem Diplomstudiengang in derselben Fachrichtung zugelassen werden, haben für die Dauer der Regelstudienzeit des Diplomstudiengangs einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am Donnerstag entschieden (Urt. v. 29.11.2018, Az. 5 C 10.17 und 5 C 12.17).

Geklagt hatten zwei Studenten, die jeweils erfolgreich einen Bachelorstudiengang absolvierten. Daraufhin bewarben sich die Studenten für einen an ihre Erstausbildung anknüpfenden Diplomstudiengang und beantragten nach erfolgter Zulassung Förderungsleistungen nach dem BaföG. Das Studentenwerk lehnte die Anträge jedoch ab und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Anspruch auf Förderung jeweils mit dem Erwerb des Bachelorgrades ausgeschöpft sei. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung lägen nicht vor, so das Studentenwerk weiter.

Dies sahen die Vorinstanzen und nun auch das BVerwG anders und billigten den Studenten den Bezug der BaföG-Leistungen. Das Diplomstudium unterscheide sich zwar von dem beispielsweise förderfähigen Masterstudium, sei jedoch eine damit vergleichbare Zweitausbildung. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei es daher in diesem Einzelfall geboten, das Diplomstudium als "weitere Ausbildung" im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 2 BaföG zu fördern, da sachliche Gründe, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten, hier nicht vorlägen, so die Leipziger Richter. 

tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zur Förderfähigkeit einer Zweitausbildung: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32419 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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