BVerfG: Zusatzgebühr für Querulanten und Dauerkläger geplant

24.01.2011

2010 gab es vor dem BVerfG so viele Verfahren wie noch nie. Um dieser Klageflut Herr zu werden, plant Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eine Zusatzgebühr für Dauerkläger. Dies geht aus einem Bericht des Magazins "Focus" hervor.

Im vergangenen Jahr haben rund 7.000 Verfahren das oberste deutsche Gericht erreicht. Ein nicht unerheblicher Teil davon, circa 1.000 bis 1.500, stammten von "Querulanten" und "Dauerklägern", die oft ihre Nachbarschaftsstreitigkeiten austragen wollten. Um dieser Flut an Klagen entgegen zu wirken, soll nun wohl eine zusätzliche Gebühr von mehreren hundert Euro eingeführt werden.

Mit dieser Gebühr sollen all jene belastet werden, die mehr als fünf Beschwerden innerhalb von fünf Jahren einreichen und somit in die Kategorie "Dauerkläger" fallen. Laut dem Bericht des Magazins "Focus" hat das Gerichtsplenum diesen Vorschlag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich gebilligt.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2392 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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