Das BVerfG will im April in einer mündlichen Verhandlung klären, wie umfassend die Bundesregierung Abgeordnete über Rüstungsexporte informieren muss. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Geklagt hatten die Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird am 15. April 2014 über ein Organstreitverfahren der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul (Die Grünen) gegen die Bundesregierung verhandeln. Gegenstand sind parlamentarische Anfragen zur Lieferung von Leopard-Panzern an Saudi-Arabien sowie zu anderen Waffenexporten nach Saudi-Arabien und Algerien.
Die drei Abgeordneten hatten anlässlich Medienberichten, denen zufolge die Bundesregierung den Export gebilligt habe, dieser im Juli 2011 mehrere Fragen vorgelegt. Die Regierung verweigerte damals die Antwort, soweit es um eine konkrete Genehmigung ging. Entscheidungen des Bundessicherheitsrats seien geheim, so das Argument.
Vor dem BVerfG beruft sich die Regierung auf den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung". Das Grundgesetz schreibe ausdrücklich vor, dass die Genehmigung von Kriegswaffenexporten der Regierung zugewiesen sei.
Die Grünen-Politiker sehen hingegen ein hohes öffentliches Informationsinteresse aufgrund des "arabischen Frühlings". Aufgrund der Korruptionsanfälligkeit im Bereich Waffenexporte müsse die Regierung durch das Parlament auch in diesen Punkten kontrolliert werden. Die gesteigerte Auskunftspflicht ergebe sich aus Artikel 26 Abs. 2 Grundgesetz (GG).
una/dpa/LTO-Redaktion
Waffenexporte nach Saudi-Arabien: . In: Legal Tribune Online, 04.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10879 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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