Bundesverfassungsgericht: AfD-Abge­ord­nete klagen gegen Ber­liner 2G-Regel in Hotels

06.12.2021

Bundestagsabgeordnete reisen zu Parlamentssitzungen aus ganz Deutschland nach Berlin. Die Übernachtung in der Hauptstadt gestaltet sich für einige ungeimpfte AfD-Abgeordnete nun allerdings schwierig, denn es gilt 2G in Berliner Hotels.

Mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete wollen die Berliner Corona Infektionsschutzverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kippen. Sie reichten in Karlsruhe einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung ein, der sich vor allem gegen die 2G-Regelung für Berliner Hotels richtet. Ein Sprecher des BVerfG teilte am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von elf AfD-Abgeordneten verbunden mit einem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung sei am Freitag eingegangen.

Sie machten geltend, die Regelung würde ihre Teilnahme an der Wahl des Bundeskanzlers am Mittwoch erschweren und sie daher in ihrem im Grundgesetz verankerten Abgeordnetenrecht verletzen, so der Sprecher. Ein Entscheidungstermin sei noch nicht bekannt. In den Berliner Hotels dürfen seit gut einer Woche nur noch Geimpfte und Genesene übernachten.

Der AfD-Abgeordnete Gereon Bollmann aus Schleswig-Holstein erklärte, die Parlamentarier seien wegen der weiten Anreise aus ihren Heimatorten auf Übernachtungen in Berlin angewiesen. "Es kann nicht sein, dass wir als demokratisch legitimierte Volksvertreter von der wichtigsten Wahl der neuen Legislaturperiode ausgeschlossen werden, nur weil wir diese 2G-Regelung nicht erfüllen", erklärte Bollmann stellvertretend für zehn weitere AfD-Abgeordnete. 

Die Verschärfung der Berliner Corona-Verordnung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von Bundestagsabgeordneten. Aufgrund der Eilbedürftigkeit könne dies nur noch durch das höchste deutsche Gericht kurzfristig geklärt werden.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesverfassungsgericht: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46846 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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