Das BVerfG wird dem SPD-Mitgliedervotum zur GroKo keine Steine in den Weg legen. Fünf Anträge gegen die Mitgliederbefragung wurden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Die SPD muss kein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen ihren geplanten Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag mit der Union befürchten. Das oberste deutsche Gericht hat alle fünf Anträge gegen die Mitgliederbefragung ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch in Karlsruhe.
Hintergrund der Eilanträge waren Zweifel, ob sich das Mitgliedervotum mit dem Prinzip der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lasse. Vier der fünf Anträge gegen die Befragung der mehr als 460.000 Mitglieder enthielten auch eine Verfassungsbeschwerde.
Schon im Dezember 2013 hatte Karlsruhe den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über eine große Koalition abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung. Eine Verfassungsbeschwerde sei gar nicht erst zulässig, weil es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt handele.
Das Votum der SPD-Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen. Gegner einer neuen großen Koalition in der SPD hatten unter dem Motto "Tritt ein, sag nein" dazu aufgerufen, in die Partei einzutreten und dann gegen eine Neuauflage von Schwarz-Rot zu stimmen. Seit Jahresbeginn kamen daraufhin nach Angaben der Partei 24.339 Menschen neu zur SPD. Am Mitgliedervotum können sich damit 463.723 Sozialdemokraten beteiligen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Große Koalition: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26939 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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