Der Streit um die Offenlegung von Informationen der MV-Klimastiftung über ihre Unterstützung der Pipeline Nord Stream 2 geht weiter. Die Stiftung hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die wegen ihrer Beteiligung am Bau der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2 umstrittene Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern (MV) hat im Streit um ihre Auskunftspflicht gegenüber der Presse das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Das Gericht in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang der angekündigten Verfassungsbeschwerde. Die von einer Anwaltskanzlei in Münster verfasste Klageschrift umfasst mehr als 80 Seiten.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte die Stiftung lange Zeit unterstützt. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine war Schwesig aber auf Distanz zu dem Pipeline-Projekt und auch zur Stiftung gegangen, die nun aufgelöst werden soll.
Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hatte in einer Berufungsentscheidung über ein Urteil des Landgerichts (LG) Schwerin entschieden, dass die Stiftung auf der Grundlage des Landespressegesetzes Auskünfte erteilen muss. Diese betreffen den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Klimastiftung MV. Presserechtlich sei die Stiftung wegen ihrer Nähe zur Landesregierung als Behörde zu behandeln. Sie nehme öffentliche Aufgaben mit öffentlichen Geldern wahr.
Bereits das LG Schwerin als Vorinstanz hatte entschieden, dass die Klimastiftung Auskünfte zu ihrer Unterstützung der Gaspipeline Nord Stream 2 geben muss.
Stiftung: Namen der zum Pipeline-Bau beauftragte Unternehmen sollen geheim bleiben
Das sieht der Vorstandsvorsitzende der Klimastiftung MV und ehemalige Ministerpräsident Erwin Sellering anders und zieht nunmehr vor das BVerfG.
Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht soll nach Angaben der Stiftung verhindert werden, dass die Namen der von ihr zur Unterstützung des Pipeline-Baus beauftragten Unternehmen öffentlich werden. Die dem Umwelt- und Klimaschutz gewidmete Stiftung hatte einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegründet, um unter Umgehung drohender US-Sanktionen die Fertigstellung der Gasleitung durch die Ostsee zu ermöglichen.
Massive Kritik
Scharfe Kritik an der Stiftung kommt von der Antikorruptionsorganisation Transparency International. Gerhard Bley von der Regionalgruppe in Mecklenburg-Vorpommern erklärte am Freitag: "Sellering scheut weiter das Licht und will mit einer Verfassungsbeschwerde möglichst auf Jahre hinaus die für ihn offenbar höchst problematische Veröffentlichung verhindern. Gerade wegen des Zusammenhangs von Nord Stream 2 mit der politischen Gesamtentwicklung ist dringend Transparenz nötig, insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für Deutschland."
Auch die maßgebliche Finanzierung der Stiftung mit Geld aus russischen Erdgasgeschäften sorgte für massive Kritik. Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 hatte der Stiftung 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Schweriner Landtag befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorgängen um die Gründung und mit dem Wirken der Stiftung.
Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist seit dem Vorjahr fertig, bekam nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine aber keine Betriebserlaubnis.
cp/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Streit um Auskunftspflicht: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50021 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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