SPD und Grüne haben vor dem BVerfG Klagen gegen das neue Wahlrecht zum Bundestag eingereicht. Wie das Gericht am Montag bestätigte, sind zwei Anträge gegen das Ende September verabschiedete Wahlgesetz in Karlsruhe eingegangen: Sowohl die Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen als auch die jeweiligen Parteien haben Beschwerden eingereicht. Sie kritisieren vor allem, dass die Regelung der Überhangmandate zu Verzerrungen führe.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2008 die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt, weil unter bestimmten Umständen bei der Mandatsberechnung der widersinnige Effekt eintreten konnte, dass die Abgabe einer Zweitstimme für eine Partei dazu führte, dass sie im Ergebnis weniger Mandate bekommt. Da keine Einigung über eine Neuregelung erzielt werden konnte, hatten Union und FDP die Reform im Alleingang im Bundestag durchgesetzt.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Da Union und SPD über die Zweitstimmen in der Regel nicht mehr Ergebnisse jenseits der 40-Prozent-Marke erzielen, aber weiterhin in vielen Regionen fast alle Direktmandate (Erststimme) gewinnen, ist die Zahl der Überhangmandate massiv gestiegen. Besonders die Union profitierte bei der Bundestagswahl 2009 von diesem Umstand.
"Das von der schwarz-gelben Bundesregierung vorgelegte Wahlrecht ist aus unserer Sicht weiterhin verfassungswidrig", erklärte Grünen-Chefin Claudia Roth. "Es beseitigt zwar teilweise das Problem der negativen Stimmgewichtung, zementiert und verschlimmert aber das Entstehen von Überhangmandaten und birgt so die Gefahr, dass im Parlament unzutreffende Mehrheiten abgebildet werden."
dpa/age/LTO-Redaktion
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4975 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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