Milch von Kühen, die genetisch verändertes Futter erhalten haben, darf als "Gen-Milch" bezeichnet werden. Mit diesem Beschluss beendete das BVerfG einen Streit zwischen Greenpeace und Müller-Milch.
Der Begriff "Gen-Milch" sei als Schlagwort selbst dann zulässig, wenn die Milch selbst nicht gentechnisch behandelt wurde, so die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Es reiche viel mehr aus, wenn gentechnische Verfahren innerhalb des gesamten Milch-Produktionsprozesses Anwendung fänden, etwa durch Verwendung von gentechnisch manipuliertem Futter (Beschl. v. 08.09.2010, Az. 1 BvR 1890/08).
Mit seinem Beschluss wies das BVerfG einen Antrag des Milchkonzerns Müller zurück, der sich gegen entsprechende Äußerungen der Umweltschutzorganisation Greenpeace wehren wollte.
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Zwischen EU, Gentechnikbauern und Öko-Landwirten
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1525 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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