Warum dürfen wir nicht wissen, was wir wissen könnten? Diese Frage stellen sich deutsche Kriminalkommissare zum DNA-Profiling. LTO sprach mit Rechtsmediziner Lutz Roewer von der Charité unter anderem genau darüber.
Mit der Technik des DNA-Fingerprinting wurden in Deutschland schon 180.000 Taten aufgeklärt, sie ist der Goldstandard der forensischen Ermittlungsverfahren. Doch die Kriminalkommissare wollen jetzt mehr:
Spätestens seit dem Freiburger Vergewaltigungs- und Mordfall, der jetzt mit dem Schuldspruch für einen afghanischen Flüchtling vorläufig beendet wurde, fordern sie die erweiterte DNA Analyse: Warum dürfen wir nicht wissen, was wir wissen könnten, fragen sie. Nicht nur in Freiburg hätte uns das möglicherweise früher auf die richtige Fährte gebracht. Denn die neue Methode des DNA-Profiling gibt etliche Hinweise auf die bio-geographische Herkunft eines Spurenlegers - jeder Mensch trägt die genetische Mischung all jener Populationen in sich, zu denen seine Vorfahren gehört haben.
Baden-Württemberg und Bayern haben daraufhin eine Gesetzesinitiative gestartet, das Bundesjustizministerium hat kürzlich eine Sachverständigenanhörung gestartet. Gefragt ist deshalb der Fachmann der DNA-Analyse, der Berliner Rechtsmediziner Lutz Roewer von der Berliner Charité. Er erinnert an die erste große Bewährung dieser Fahndungsmethode per DNA-Analyse. Die fand vor knapp 20 Jahren in den Niederlanden statt, in einem kleinen friesischen Ort mit einem nahegelegenen Flüchtlingslager...
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LTO-Podcast mit Prof. Dr. Lutz Roewer zum DNA-Profiling: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27925 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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