Nach EZB-Urteil: Ein "Kom­pe­tenz­ge­richtshof" für die EU?

25.05.2020

Mit seinem EZB-Urteil hat sich das BVerfG mit dem EuGH angelegt. Aus dem Europaparlament kommt jetzt der Vorschlag: Ein europäischer "Kompetenzgerichtshof" könnte solche Zuständigkeitsstreitigkeiten klären.

Der Fraktionschef der Christdemokraten im Europaparlament, Manfred Weber, schlägt nach dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einen europäischen "Kompetenzgerichtshof"
vor. Es müsse bei Streitigkeiten zwischen nationalen Gerichtshöfen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Streitschlichtungsverfahren geben, sagte der CSU-Politiker dem heute Journal des ZDF. "Und als zweites vielleicht langfristig sogar einen eigenständigen Kompetenzgerichtshof für die Europäische Union". Dieser solle aus nationalen Verfassungsrichtern zusammengesetzt sein, die dann künftig über die Zuständigkeit entscheiden.

"Die politische Wirkung des Urteils ist eindeutig: Es gab Applaus aus Polen, es gab Applaus aus Ungarn", sagte Weber dem weiter. "Die politische Wirkung des Urteils ist leider Gottes für die Rechtsgemeinschaft Europas ein großer Schaden."

Das BVerfG hatte die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des EuGH gestellt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen.

Die zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Vera Jourova, sagte am Montag in einer Anhörung des Europaparlaments: "Wir benötigen noch mehr Zeit, um das Urteil zu analysieren und um zu entscheiden, ob wir rechtlich vorgehen und wenn ja, wie wir das tun." Sie bekräftigte die Position der Kommission, dass europäisches Recht Vorrang vor nationalem Recht habe und die EZB unabhängig agiere.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach EZB-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41706 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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