Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen nach einem Beschluss des BVerfG nicht allein mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der Pädagogik entsprochen habe. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hoben die Karlsruher Richter eine Entscheidung des OLG Naumburg auf.
Ein ehemaliges Heimkind war in der DDR von 1961 bis 1966 und 1967 bis 1970 in Kinderheimen untergebracht und hatte im Jahr 2006 seine Rehabilitierung beantragt. 2007 wies das Landgericht Magdeburg den Antrag zurück: Es sei nicht ersichtlich, dass die Einweisung nach dem Stand der pädagogischen Wissenschaften von 1961 mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar gewesen sei. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg bestätigte diesen Beschluss.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob die Entscheidung des OLG auf. Dieses sei seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen und habe damit das Recht des heute erwachsenen Mannes auf effektiven Rechtsschutz verletzt, so die Karlsruher Richter (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2014, Az. 2 BvR 2782/10). Der Richterspruch verstoße hinsichtlich der Heimaufenthalte gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür. Da das OLG in seinem Beschluss annimmt, eine etwaige Freiheitsentziehung sei mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung vereinbar, verstoße es mit der Entscheidung zudem gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), meint das BVerfG.
Die Verfassungsrichter halten es für nicht ausgeschlossen, dass der Mann ins Heim kam, weil seine Mutter "unter Kontrolle" gehalten werden sollte, nachdem ihr Bruder illegal die DDR verlassen hatte. "Seine Außenkontakte waren erheblich eingeschränkt", so die Richter. Keine individuelle Rückzugsmöglichkeit, keine Bewegungsfreiheit oder individuelle Freizeit zu altersgerechtem Spiel - das habe nichts mit "altersgerechten Freiheitsbeschränkungen" zu tun gehabt.
dpa/age/LTO-Redaktion
BVerfG zu Rehabilitierungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13568 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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