Organstreitverfahren am BVerfG: Karls­ruhe ver­han­delt im Oktober zu Ceta

07.08.2020

Das BVerfG wird sich im Oktober mit einer Organklage zum Freihandelsabkommen Ceta befassen. Die Bundestagsfraktion der Linken will klären lassen, welche Anforderungen an die sogenannte Integrationsverantwortung zu stellen sind.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt am 13. Oktober über eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag wegen des europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Freitag mit (Az. 2 BvE 4/16).

Ceta beschäftigt die Verfassungsrichter schon seit Jahren, es sind mehrere Klagen anhängig. Ein Bündnis der Verbraucherorganisation Foodwatch und der Vereine Campact und Mehr Demokratie hatte allein mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. 2016 stand deshalb sogar der Start des Freihandelsabkommens auf der Kippe. Im Eilverfahren erlaubten die Richter damals die deutsche Beteiligung. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta im Hauptsacheverfahren ist also immer noch möglich.

In der nun angesetzten Verhandlung geht es um einen Teilaspekt, nämlich um eine Stellungnahme zu Ceta, die der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und SPD beschlossen hatte. Nach Auffassung der Linksfraktion ist der Bundestag damit seiner Verantwortung im Rahmen der europäischen Integration nicht gerecht geworden.

Der Bundestag hat Mitwirkungsrechte, wenn zum Beispiel Kompetenzen von nationalen auf EU-Institutionen übertragen werden. So muss die Bundesregierung eine Stellungnahme ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrunde legen. In dem Karlsruher Verfahren soll nun geklärt werden, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen mit dieser sogenannten Integrationsverantwortung verbunden sind.

Ob und wann auch über die anderen Ceta-Klagen verhandelt wird, ist offen. Die Verhandlung im Oktober ist die erste, die das BVerfG seit Ausbruch der Corona-Pandemie ansetzt. Gerichtsangaben zufolge wird neben der Frage der Zulässigkeit des Organstreits insbesondere zu klären sein, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Bundestag im Rahmen seiner Integrationsverantwortung zu stellen sind.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Organstreitverfahren am BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42436 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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