Seit Jahren streiten sich der Rapper Anis Ferchichi, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Bushido, und sein Ex-Manager Arafat Abou-Chaker um 80 Wohnungen. Nun hat Bushido einen wichtigen Sieg vor dem OLG Brandenburg errungen.
Es geht um Dutzende gemeinsam gekaufte Wohnungen im Millionenwert: Nach einem jahrelangen Streit ist Bushidos Ex-Geschäftspartner durch das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg von dem Immobiliengeschäft mit dem Rapper ausgeschlossen worden. Allerdings soll er eine Abfindung von etwa einer Million Euro erhalten, wie eine Sprecherin des OLG in Brandenburg am Mittwoch erläuterte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ex-Manager Arafat Abou-Chaker insgesamt rund 180.000 Euro vom Gesellschaftsvermögen abheben ließ und für eigene Zwecke nutzte. Das sei ein Grund für einen solchen Ausschluss, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Revision ließ das Gericht nicht zu.
Bei dem Zivilprozess ging es um 80 Wohnungen im brandenburgischen Rüdersdorf (Landkreis Märkisch-Oderland), die beide vor Jahren gemeinsam gekauft hatten. Die Wohnungen sollen in der Summe nach Angaben des Gerichts aktuell etwa sieben Millionen Euro wert sein. Beim Urteilsspruch am Mittwoch waren weder der Rapper noch Abou-Chaker anwesend. Auch die Anwälte waren nicht im Gerichtssaal.
Ausschluss aus der GbR aus wichtigem Grund
Für das Immobiliengeschäft von Bushido und Arafat Abou-Chaker gelten die Regeln über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Nach § 727 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ein Gesellschafter aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ein Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich verletzt hat.
Entscheidend für den Ausschluss von Arafat Abou-Chaker war die Abhebung von 180.000 Euro aus dem Gesellschaftsvermögen. Abou-Chaker hatte entgegnet, dass Bushido die Abhebung abgesegnet habe. Auch sein Bruder, der das Geld von der Bank abgehoben hatte, erklärte vor Gericht, dass Bushido von der Abhebung gewusst habe. Das Gericht schenkte dieser Version der Geschichte jedoch keinen Glauben. Es ging letztlich also weniger um rechtliche Fragen als darum, wer nach Ansicht des Gerichts die Wahrheit sagt.
Bushido hatte vor Wochen im Prozess dargelegt, der Bruder von Arafat Abou-Chaker habe ohne sein Wissen die 180.000 Euro aus dem Gesellschaftsvermögen entnommen. Der Rapper habe detailreich und glaubhaft die Umstände rund um die besagte Summe schildern können, sagte der Richter des OLG am Mittwoch. Unter anderem deshalb glaubte die Kammer seiner Darstellung.
Praktisch öffentlicher Streit vor Millionenpublikum
Seit Jahren streiten sich Bushido und Arafat Abou-Chaker vor Gericht. Dabei waren die beiden lange eng befreundet. Abou-Chaker war Trauzeuge auf Bushidos Hochzeit. Sie kauften sich gemeinsam ein Grundstück bei Berlin, um dort mit den Familien zusammenzuziehen. Nach dem Bruch der ehemals engen Freunde im Jahr 2017 gab es Vorwürfe von Bushido, dass Abou-Chaker gewalttätig geworden sein soll. Diese beschäftigten die Berliner Justiz lange. Das Landgericht Berlin sprach Arafat Abou-Chaker nach einem rund dreieinhalb Jahre dauernden Prozess in den wesentlichen Punkten frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Die Erkenntnisse in diesem Fall seien für den Zivilprozess um die Wohnungen ohne größere Bedeutung, erklärte der Vorsitzende Richter des OLG am Mittwoch. Der Ausschluss aus der Gesellschaft habe nur marginal mit dem Strafprozess in Berlin zu tun. Entscheidend seien die abgehobenen 180.000 Euro gewesen. Die Anwälte Abou-Chakers hatten während des Prozesses um die Wohnungen argumentiert, dass der Freispruch ihres Mandanten nach den Gewaltvorwürfen von Bushido aus ihrer Sicht auch bei der Bewertung im Zivilprozess eine Rolle spielen sollte. Rechtlich durfte und musste das Gericht jedoch grundsätzlich unabhängig von dieser strafrechtlichen Vorgeschichte über den Fall entscheiden.
Bushido und Arafat Abou-Chaker führen seit Jahren einen öffentlichen Konflikt gegeneinander, der von Millionen Menschen in Deutschland neugierig verfolgt wird. Bushidos "Disstrack" gegen Arafat Abou-Chaker mit dem Titel "Mephisto", in dem Bushido seine Perspektive auf die Beziehung mit Abou-Chaker künstlerisch darstellt, wurde allein auf Youtube über 26 Millionen Mal angesehen. Andererseits sehen einige eingeweihte Kritiker in Bushido einen Machiavellisten, der geschickt darin ist, andere Menschen für seine Zwecke zu beeinflussen. Der Streit zwischen den beiden polarisiert die popkulturell interessierte Öffentlichkeit nach wie vor.
dpa/kj/LTO-Redaktion
Streit um Immobilien im Millionenwert: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54867 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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