Die nach einem verhängnisvollen Schlag ins Gesicht verstorbene Studentin Tugce wird nicht posthum mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Diese Entscheidung teilte das Bundespräsidialamt am Mittwoch in Berlin mit.
Der Tod der 22-Jährigen habe Bundespräsident Joachim Gauck sehr berührt, doch eine ausführliche Prüfung und die Würdigung aller Umstände habe ergeben, "dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind", so die Mitteilung des Amtes.
Mehr als 300.000 Menschen unterzeichneten eine entsprechende Internet-Petition. Auch die Bundesregierung hatte Sympathie für den Vorschlag geäußert. Eine posthume Verleihungen des Bundesverdienstordens gibt es allerdings nur in seltenen Sonderfällen. Zu den wenigen Ausnahmen zählen der Flugkapitän Jürgen Schumann, der 1977 bei der Entführung der "Landshut" erschossen wurde, und der Geschäftsmann Dominik Brunner, der seinen Einsatz als Streitschlichter in München vor einigen Jahren mit dem Leben bezahlte.
"Komm doch her, du kleiner Hurensohn"
Die türkischstämmige Lehramtsstudentin, die für zwei drangsalierte junge Mädchen Partei ergriffen hatte, war in der öffentlichen Berichterstattung insbesondere in den Wochen nach der Tat vielfach als Heldin und Inbegriff von Zivilcourage gezeichnet worden. Dieses Bild relativierte sich jedoch mit weiterer Aufklärung des Tathergangs. So soll die Bedrohung für die beiden Mädchen vergleichsweise harmlos gewesen sein, auch soll Tugce den Täter Sanel M. provoziert und unter anderem mit den Worten "Komm doch her, du kleiner Hurensohn" beleidigt haben.
Oberstaatsanwalt Alexander Homm hatte in seinem Plädoyer erklärt, dass es in dem Fall "nicht nur Schwarz-Weiß, sondern viele Grautöne" gebe. Weder sei Sanel M. ausschließlich ein aggressiver "Koma-Schläger" noch Tugce eine "nationale Heldin" für Zivilcourage.
Die starke Emotionalisierung des Themas zeigte sich auch bei der gestrigen Verurteilung von Sanel M. zu drei Jahren Haft, bei der es zu lautstarken Protesten und Ausschreitungen kam.
dpa/ms/cvl/LTO-Redaktion
Entscheidung des Präsidialamtes: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15896 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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