Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass Webseiten mit Kinderpornos künftig nicht mehr gesperrt, sondern komplett gelöscht werden sollen. Das Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischen Inhalten im Netz wurde endgültig aufgehoben.
Der Beschluss am Donnerstagabend erfolgte nahezu einstimmig. Vorgesehen ist, dass Seiten mit kinderpornografischen Inhalten künftig gelöscht werden sollen, egal ob sie in Deutschland oder vom Ausland aus ins Netz gestellt wurden. Eine Löschung auf ausländischen Servern dauert nach Darstellung des Bundesjustizministeriums nur wenige Tage, in Deutschland sogar nur wenige Stunden.
Angesichts der technischen Entwicklung will der Bundestag jedoch ein Auge darauf behalten, ob Kinderpornografie auf diesem Wege tatsächlich ausreichend bekämpft wird. In einer Resolution fordert das Parlament von der Bundesregierung einen jährlichen Bericht über den Erfolg der Maßnahmen.
Kritiker des jetzt aufgehobenen Sperrgesetzes hatten eine Zensur befürchtet und argumentiert, dass Netzsperren leicht zu umgehen und deshalb nicht wirksam seien. Eine Petition gegen das Gesetz erzielte über 130.000 Unterschriften. Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe waren die Kritiker allerdings gescheitert.
dpa/asc/LTO-Redaktion
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Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4953 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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