Bundestag: Innenausschuss uneinig über Begrenzung von Parteispenden und Sponsoring

hho / LTO-Redaktion

07.06.2010

Sachverständige des Innenausschusses bewerten die Forderungen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Begrenzung von Parteispenden und Parteisponsoring unterschiedlich. Dies ergab eine öffentliche Anhörung des Ausschusses am Montagnachmittag.

Beide Fraktionen hatten sich in ihren Anträgen für eine Obergrenze von Parteispenden ausgesprochen. Beim Parteiensponsoring fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Transparenz, Die Linke möchte das Parteiensponsoring hingegen ganz verbieten.

Einige Experten des Ausschusses äußerten sich skeptisch zu den Anträgen der beiden Fraktionen. Insbesondere ein generelles Verbot von Unternehmensspenden finde keine große Zustimmung, sagte Professor Hans Michael Heinig von der Universität Göttingen. Professor Hans Hugo Klein, früherer Bundesverfassungsrichter, betonte, dass die Einnahmen der Partein durch Sponsoring bisher "fast zu vernachlässigen" seien.

Zustimmung fand die Einführung einer Obergrenze für Parteispenden beim Mainzer Professor Uwe Volkmann. Er sprach sich mangels verfassungsrechtlicher Einwände für eine solche aus.

 

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Zitiervorschlag

Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/656 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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