Ausgerechnet der Deutsche Bundestag steht im Verdacht, gegen geltende Gesetze verstoßen zu haben. Die Deutsche Rentenversicherung fordert Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe. Die Parlamentsverwaltung soll Besucherführer- und Betreuer als Scheinselbstständige beschäftigt haben.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund fordert vom Deutschen Bundestag nachträgliche Beiträge in Höhe von rund 2,44 Millionen Euro. Die Parlamentsverwaltungs soll Honorarkräfte als Scheinselbstständige beschäftigt und somit Sozialabgaben eingespart haben. Der Bundestag hat den Eingang der Bescheide bestätigt und erklärt, hiergegen Widerspruch einlegen zu wollen.
Dabei geht es hauptsächlich um Besucherbetreuer- und führer im Zeitraum von 2006 bis 2010 gegangen. Weiter Zeiträume seien nicht geprüft worden. Bei anderen Honorarkräften sei bereits ein Verfahren anhängig, heißt es von Seiten des Bundestags. Nach einem Bericht von sueddeutsche.de handelt es sich dabei um Öffentlichkeitsarbeiter. Hier habe das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg demnächst zu entscheiden, ob diese scheinselbständig tätig waren.
Dem Bericht der SZ zufolge hat der Bundestag im Fall der Besucherbetreuer bereits Einsicht gezeigt. Sie seien inzwischen als studentische Hilfskräfte angestellt.
una/LTO-Redaktion
DRV bittet Bundestag zur Kasse: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13414 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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