Bundestag beschließt Fluthilfen: Mil­li­arden für das Ahrtal

08.09.2021

Der Bundestag hat langfristige Unterstützung für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beschlossen. In den nächsten Jahren sollen insgesamt rund 30 Milliarden Euro fließen.

Am Freitag soll der Bundesrat die Neuregelungen in einer Sondersitzung billigen. Im August 2021 hatte das Bundeskabinett das Aufbauhilfegesetz 2021 beschlossen - und damit u.a. die Einrichtung eines Fonds, der bis zu 30 Milliarden Euro bereithält.

Unwetter mit ungewöhnlich starken Regenfällen hatten am 14. und 15. Juli 2021 eine Hochwasserkatastrophe ausgelöst. Ganze Landstriche wurden von den Wassermassen regelrecht weggerissen oder verwüstet. Allein im Ahrtal kamen mindestens 134 Menschen ums Leben. Die Wiederaufbaubeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß, sagte am Dienstagabend bei einer Zukunftskonferenz im Kreis Ahrweiler, beim Wiederaufbau gehe es um eine Schadenssumme von insgesamt rund 18 Milliarden Euro.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen langfristige Unterstützung zu. Beim Wiederaufbau brauche es "einen langen Atem", sagte Merkel am Dienstag in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl.

Wiederaufbau ist eine "nationale Aufgabe"

16 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds sollen noch in diesem Jahr fließen. Aufbauhilfen werden geleistet, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. Die Zahlungen werden zusätzlich zu den schon im Juli beschlossenen Soforthilfen gewährt, die bei der Überbrückung von akuten Notlagen direkt nach der Starkregen- und Flutkatastrophe helfen sollten.

Zwei Milliarden Euro für die Wiederherstellung der Bundes-Infrastruktur wie Autobahnen und Brücken trägt der Bund allein. Die restlichen 28 Milliarden werden hälftig zwischen Ländern und Bund geteilt. Dabei müssen die Länder ihren Anteil nicht sofort einzahlen. Vielmehr streckt der Bund das Geld vor und die Länder zahlen die Summe über einen Zeitraum von 30 Jahren ab.

Im Bundestag war zuvor ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" beschlossen worden. In der Begründung heißt es, die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe habe in einigen Regionen Schäden ungeahnten Ausmaßes und außergewöhnliche Notsituationen verursacht. Die Beseitigung der Schäden und der Wiederaufbau seien eine "nationale Aufgabe".

Zudem soll bis Ende Januar 2022 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Unternehmen ausgesetzt werden, die wegen der Flut in finanzielle Not geraten sind - solange sie "ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen" führen und dadurch begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag beschließt Fluthilfen: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45947 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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