Nach neuem Wettbewerbsgesetz: Kar­tellamt leitet Ver­fahren gegen Amazon ein

18.05.2021

Das Bundeskartellamt hat auf Grundlage einer neuen Vorschrift für Digitalkonzerne ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Ein vergleichbares Verfahren läuft bereits gegen Facebook.

Nachdem bereits im Januar ein entsprechendes Verfahren gegen Facebook eingeleietet wurde, nimmt das Bundeskartellamt nun auch Amazon in den Blick. Grundlage hierfür ist § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Norm ist erst Anfang 2021 mit der Novelle des GWB (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Damit kann das Bundeskartellamt insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne vorgehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch etwaige wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Zunächst wird dabei geprüft, "ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Ein Merkmal dafür sei insbesondere "ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem - eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung", erläuterte Mundt. "Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht". Wird eine derartige Marktposition festgestellt, könnten etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen von Amazon früher aufgriffen und untersagt werden, so Mundt weiter. 

Amazon kündigte an, man werde mit dem Kartellamt kooperieren - ansonsten könne man sich zu laufenden Verfahren nicht äußern.

Beim Bundeskartellamt laufen bereits zwei Verfahren zu Amazon. Einerseits untersucht das Bundeskartellamt, inwieweit Amazon durch etwaige Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüft das Bundeskartellamt, inwieweit ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorliegt, wenn Amazon und Markenhersteller (u.a. Apple) etwaige Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon Marktplatz ausschließen.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Nach neuem Wettbewerbsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44991 (abgerufen am: 22.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen