Bundeskartellamt rügt Facebook: Zu viele Daten miss­bräuch­lich gesam­melt

19.12.2017

Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, um Daten abzugreifen, wo es eben geht. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Einschätzung. Das Verfahren gegen das Netzwerk läuft noch bis nächstes Jahr.

Das Bundeskartellamt wirft Facebook missbräuchliche Datensammlung vor. Die Behörde moniert in einer vorläufigen Einschätzung vor allem, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland "unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt" und mit dem Facebook-Konto zusammenführt.

Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst WhatsApp oder die Videoplattform Instagram, aber auch Websites anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen. Nach Einschätzung der Kartellwächter nimmt das US-Unternehmen in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ein. Facebook bestreitet das.

Der vorläufige Bericht des Kartellamts zeichne ein ungenaues Bild von Facebook, entgegnete Managerin Yvonne Cunnane in einer ersten Stellungnahme. "Die Realität ist, dass Facebook keinerlei Anzeichen eines dominanten Unternehmens in Deutschland oder anderswo zeigt." Popularität sei nicht identisch mit einer dominanten Marktstellung. Cunnane sicherte aber Kooperationsbereitschaft mit der Behörde zu.

Facebook bestreitet marktbeherrschende Stellung

"Mit Hilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht", kritisierte Andreas Mundt, Präsident der Behörde einer Mitteilung vom Dienstag zufolge. "Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen 'Gefällt mir'-Button gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist." Den Nutzern sei das in der Regel nicht bewusst und sie wurden offenbar nicht nach ihrer Einwilligung gefragt. "Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen", erklärte Mundt.

Facebook müsse zudem als marktbeherrschendes Unternehmen bei seinem Geschäftsmodell berücksichtigen, dass die Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen könnten. Die Nutzung setze eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen voraus, die als "Gesamtpaket" zu akzeptieren seien, stellen die Kartellwächter fest.

Facebook kontert, Menschen nutzten derzeit im Schnitt sieben verschiedene Apps oder Dienste zur sozialen Kommunikation - doppelt so viele wie vor fünf Jahren. Und die Hälfte der Internet-Nutzer in Deutschland verwende Facebook überhaupt nicht. In den vergangenen Jahren hatten in Deutschland Facebook-Alternativen wie StudiVZ oder wer-kennt-wen.de steil an Popularität verloren. Wer-kennt-wen schloss 2014.

Verfahren soll 2018 enden

Besonders die Datensammlung über Drittquellen bei Facebook ist Datenschützern schon seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Vor allem der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hatte es sich zu Beginn des Jahrzehnts zur Aufgabe gemacht, dagegen vorzugehen - allerdings mit bescheidenem Erfolg. Zuletzt waren allerdings Verbraucherschützer erfolgreich gerichtlich gegen Unternehmen vorgegangen, die einen "Like"-Button von Facebook auf ihre Seiten eingebunden hatten und die Besucher über die Datenweitergabe nicht informierten.

Inzwischen beschäftigt sich auch das Bundeskartellamt mit dieser Art möglicher Verstöße - die Befugnisse der Behörde waren im Juli erweitert worden. Seither können die Kartellwächter auch Sektor-Untersuchungen zu möglichen Verbraucherschutz-Verstößen untersuchen. Man arbeite eng mit Datenschutzbehörden hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bewertungen zusammen, hieß es.

In dem aktuellen Verwaltungsverfahren nimmt das Bundeskartellamt seit 2016 mögliche Datenschutzverletzungen von Facebook unter die Lupe. Eine Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskartellamt rügt Facebook: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26105 (abgerufen am: 07.11.2024 )

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