Das Bundeskartellamt hat am Dienstag empfindliche Kartellstrafen verhängt. Drei große deutsche Zuckerhersteller müssen Bußgelder in Höhe von rund 280 Millionen Euro zahlen. Von der Strafe sind auch sieben persönlich Verantwortliche betroffen. Das Amt wirft den Unternehmen wettbewerbsbeschränkende Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen vor.
Die Absprachen fanden laut Auskunft des Bundeskartellamtes sowohl auf Geschäftsleitungsebene als auch auf Ebene des Vertriebs statt. "Die Zuckerhersteller haben ein "Gebietskartell" gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken und den anderen Kartellbeteiligten nicht in die Quere zu kommen", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
So wollten die Unternehmen ein Überangebot von Zucker in Deutschland und einen damit einhergehenden Preisverfall verhindern. In der Folge sei es nach den Aussagen von Industriekunden tatsächlich zu erheblichen Preissteigerungen und zu Versorgungsengpässen bei der Beschaffung von Zucker gekommen.
Die Verfahren wurden in allen Fällen einvernehmlich mit den Unternehmen beendet. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig.
age/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt deckt Absprachen auf: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11046 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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