Schweizer Gericht setzt umstrittene Regelung aus: Olym­pia­sie­gerin Semenya darf vor­erst wieder 800 Meter laufen

04.06.2019

Der juristische Streit um Hormonwerte als Wettbewerbsvorteil für die südafrikanische Olympiasiegerin Caster Semenya hat sich gewendet: Die Läuferin erzielte einen Teilerfolg vor dem Schweizer Bundesgericht.

Dank einer Anordnung des Schweizerischen Bundesgerichtes darf die südafrikanische Spitzenläuferin Caster Semenya vorläufig wieder auf ihrer Lieblingsstrecke 800 Meter antreten. Im Streit um erhöhte Hormonwerte bei der zweimaligen Olympiasiegerin und dreimaligen Weltmeisterin ordnete das Gericht bereits am Freitag die Aussetzung einer umstrittenen Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF an. Gerichtssprecher Peter Josi bestätigte entsprechende Berichte südafrikanischer Medien vom Montag. Demnach darf Semenya bis auf weiteres wieder auf Strecken zwischen 400 und 1.500 Metern laufen.

"Ich bin den Schweizer Richtern dankbar für diese Entscheidung", sagte die 28-Jährige in einer Mitteilung ihres Anwaltes. "Ich hoffe, dass ich nach meinem Einspruch wieder in der Lage sein werde, frei zu laufen." Semenyas Anwalt Greg Nott ergänzte, das Gericht habe die IAAF angewiesen, die Umsetzung einer umstrittenen Regel auszusetzen und sich dazu bis zum 25. Juni zu äußern. "Das Bundesgericht hat 'superprovisorisch' angeordnet, dass das Reglement des Leichtathletik-Verbandes im Fall Semanya vorerst nicht anzuwenden ist", sagte Gerichtssprecher Josi.

Semenya geht vor dem Bundesgericht gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in Lausanne vor. Der hatte eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes für rechtmäßig gehalten, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden. Zuletzt hatte Semenya angekündigt, deswegen beim Diamond-League-Meeting in Stanford/USA am 30. Juni über 3.000 Meter anzutreten und nicht über ihre bevorzugte Strecke über 800 Meter.

Die umstrittene Regel galt auf Distanzen zwischen 400 Meter und einer Meile (1.609 Meter). Über die zwei Stadionrunden war Semenya zuletzt vor einem Monat in Doha angetreten, ehe kurz darauf die umstrittene IAAF-Regel in Kraft trat.

Sie verpflichtet Läufer mit intersexuellen Anlagen, einen Testosterongehalt von fünf Nanomol pro Liter Blut nicht zu überschreiten. Damit soll ein Wettbewerbsvorteil verhindert werden. Semenya lehnt es ab, sich deswegen einer Hormontherapie zu unterziehen. Wann die endgültige Entscheidung des Bundesgerichts fällt, ist offen. Sprecher Josi äußerte sich am Montag nicht dazu, ob es sich um Tage oder Wochen handele.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Schweizer Gericht setzt umstrittene Regelung aus: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35745 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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