Die Karlsruher Ermittler haben derzeit keinen Anfangsverdacht auf Spionage durch den US-Geheimdienst. Nach einem Bericht des Handelsblatts, das sich auf die Nachrichtenagentur Reuters beruft, gelte dies sowohl für die angebliche Ausspähung des Handys der Kanzlerin als auch für die mögliche Überwachung der Internetkommunikation durch die NSA.
Zum jetzigen Zeitpunkt fehlten noch Auskünfte von angefragten Bundesbehörden, so Marcus Köhler, Sprecher der Bundesanwaltschaft, gegenüber Reuters. Aus deren bislang übermittelten Informationen ergäben sich "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat".
Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist der Anfangsverdacht einer Straftat. Die seit Tagen diskutierte Möglichkeit, den ehemaligen Mitarbeiter des US-Geheimdienstes Edward Snowden als Zeugen zu vernehmen, hängt ebenfalls von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.
tko/LTO-Redaktion
Bundesanwaltschaft zur NSA-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9957 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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