Limits für Großveranstaltungen, weitgehende 2G-Regeln beim Einkaufen, Beschränkungen für Ungeimpfte: Bund und Länder haben die Corona-Regeln deutlich verschärft, um die dramatische Pandemie-Lage in den Griff zu kriegen.
Zwei Wochen nach der letzten Bund-Länder-Runde haben die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) im Kampf gegen die vierte Corona-Welle weitere Verschärfungen und Vereinheitlichungen von Maßnahmen und "strengere Kontrollen" beschlossen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.
Der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) forderte im Vorfeld der Schaltkonferenz konsequente Entscheidungen. Man dürfe "keine halben Sachen machen, sondern müssen die vierte Welle entschlossen brechen", sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). "Die Länder brauchen dazu den bewährten Instrumentenkasten der Pandemiebekämpfung." Die von Scholz zugesagten Nachbesserungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssten konsequent geschehen.
Für den Einzelhandel bedeutet das, dass der Zutritt zu Geschäften flächendeckend auf Geimpfte und Genesene beschränkt ist, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte. Ebenfalls inzidenzunabhängig gilt die 2G-Regelung für Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Hier können zusätzlich auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).
Zuschauerlimit bei Großveranstaltungen
Restaurants werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber "zeitlich befristete" Schließungen durch eine Änderung des IfSG wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
Bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen, zu denen insbesondere auch Fußballspiele gehören, wird es zu deutlich weniger Zuschauern kommen. Auch wenn flächendeckende "Geisterspiele" nicht geplant sind, dürfen etwa Stadien nur noch bis zur Hälfte ausgelastet werden, höchstens sollen aber 15.000 Fans zugelassen werden. In geschlossenen Räumen gilt ebenfalls eine maximale Auslastung von 50 Prozent. Hier dürfen aber nicht mehr als 5.000 Zuschauer hinein. Zugang hat nur, wer geimpft oder genesen ist und eine medizinische Maske trägt.
Bars und Clubs müssen spätestens bei einer Inzidenz über 350 schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.
In Schulen soll zudem dort, wo es noch nicht passiert ist, die Maskenpflicht wieder eingeführt werden. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: "In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen."
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Allgemein gilt: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen. Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte bereits im ZDF-Morgenmagazin: "Was tatsächlich wichtig ist, ist quasi ein Lockdown für Ungeimpfte."
Eine allgemeine Impfpflicht soll es aber zunächst nicht geben. Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag "zeitnah" über das Thema entscheiden wolle. Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.
Mehr Impfangebote im Dezember
Allerdings soll jeder, der eine Erstimpfung und "fristgerecht" seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.
Im Hinblick auf einen auslaufenden Impfstatus hat es noch keine Entscheidung gegeben. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status "geimpft" künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.
Für die weitere Krisenbewältigung wird im Bundeskanzleramt ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll. Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Corona-Pandemie: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46823 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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