Gute Nachrichten für sportbegeisterte Studenten: Sie stehen grundsätzlich auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie an einem von der Universität als Hochschulsport angebotenen Sportkurs im Ausland teilnehmen. Der Unfallversicherungsschutz beziehe sich darüber hinaus auch auf Hochschulmeisterschaften, entschied das BSG am Donnerstag.
Die gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen erstreckten sich neben der Bildung und Berufsvorbereitung auch auf die Förderung der sportlichen Betätigung der Studierenden, führten die Leipziger Richter aus. Deshalb bestehe Versicherungsschutz während der Teilnahme am Hochschulsport, wenn dieser im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule stattfinde.
Bei Aktivitäten wie etwa einem Skikurs im Ausland sei allerdings Voraussetzung, dass die Teilnahme im Wesentlichen nur Studierenden offenstehe. Eine Teilnahme an einer Sportveranstaltung, die die Hochschule nicht nur Universitätsangehörigen anbiete, sondern an der unbeschränkt auch sonstige Personen teilnehmen könnten, sei keine versicherte Tätigkeit. Damit wies das Bundessozialgericht (BSG) die Klage einer Studentin, die während einer solchen Sportveranstaltung verunglückte, an das zuständige Landessozialgericht zurück (Urt. v. 04.12.2014, Az. B 2 U 13/13 R).
Schutz auch bei Hochschulmeisterschaften
Mehr Erfolg mit seiner Klage hatte ein anderer Student, der mit seiner Basketball-Hochschulmannschaft an den Deutschen Hochschulmeisterschaften teilgenommen hatte. Während eines Spieles verletzte er sich am linken Knie. Ebenso wie im Fall der Studentin verneinte der Versicherungsträger die Feststellung eines Arbeitsunfalls. Die Teilnahme an Wettkämpfen wie auch die Teilnahme an Sportfreizeiten falle nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus sei die Hochschulmeisterschaft nicht in dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität des Basketball-Spielers durchgeführt worden.
Dem stimmten die Bundesrichter nicht zu. Die Teilnahme an einem Basketballspiel der Deutschen Hochschulmeisterschaften gehöre zur Aus- und Fortbildung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c Sozialgesetzbuch VII. Daran ändere auch nichts, dass das Spiel weder auf dem Gelände der Universität des Spielers stattgefunden habe noch von seiner Universität organisiert worden sei. Die Veranstaltung läge trotzdem im organisatorischen Verantwortungsbereich seiner Hochschule (Urt. v. 04.12.2014, Az. B 2 U 10/13 R).
Auch der Wettkampfcharakter der Hochschulmeisterschaften stehe dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht entgegen. Wettkämpfe seien schließlich ein wesentliches Element aller Sportarten und könnten daher nicht vom Versicherungsschutz für Studierende ausgenommen werden.
age/LTO-Redaktion
Sportunfälle im Ausland und bei Meisterschaften: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14022 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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