BSG zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherung: Glat­teis-Prü­fung unter­bricht Arbeitsweg

24.01.2018

Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG können Arbeitnehmer im Winter auch zu vorsichtig sein: Wer ohne besondere Pflicht die Fahrbahn auf Glatteis prüft, unterbricht den direkten und damit versicherten Arbeitsweg.

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist, und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (BSG v. 23.01.2018, Az.: B 2 U 3/16 R).

In dem zu entscheidenden Fall wollte der Kläger morgens mit seinem Auto zur Arbeitsstelle fahren. Nachdem er das Wohnhaus verlassen hatte, legte er zunächst seine Arbeitstasche in das auf dem Grundstück parkende Auto. Danach ging er zu Fuß wenige Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte er an der Bordsteinkante und verletzte sich am rechten Arm. Die Fahrbahn hatte er prüfen wollen, weil nach einer Meldung des Deutschen Wetterdienstes in der Nacht mit überfrierender Nässe oder leichtem Schneefall zu rechnen gewesen war.

Das BSG hat entschieden, dass der unmittelbare und damit versicherte Weg zur Arbeitsstätte bereits in dem Zeitpunkt unterbrochen war, in dem der Kläger die Straße betreten hatte. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handele es sich nur um eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg.

Solche Vorbereitungshandlungen seien nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur versichert, wenn entweder eine rechtliche Pflicht besteht, eine solche Handlung vorzunehmen, oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich ist, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen. Keine dieser Varianten war nach Auffassung der Kasseler Richter hier erfüllt.

Auch wenn der Kläger die Prüfung als sinnvoll oder erforderlich angesehen habe, sei diese weder durch die Straßenverkehrsordnung geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen.

ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BSG zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherung: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26655 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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