Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision gegen das Urteil des LG München I eingelegt. "Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen", begründete Anwalt Maximilian Pauls sein Vorgehen am Dienstag.
Nicht nur der 19-jährige Markus S. geht gegen seine Verurteilung als Haupttäter vor, auch die Anwälte von Sebastian L. (18) wollen in den nächsten Tagen Revision gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge einlegen.
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"Zumindest auch ein Abschreckungssignal"
Brunner-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1388 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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