Das "Parlament" der Rechtsanwaltschaft will einen neuen Fachanwaltstitel einführen: den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Das gab die BRAK nun bekannt. Wirksam ist der Beschluss jedoch noch nicht, es fehlt der Segen des Bundesjustizministeriums.
Die Satzungsversammlung der Rechtsanwaltschaft hat beschlossen, den "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht" einzuführen. Damit der Beschluss wirksam wird, muss das Bundesjustizministerium jedoch noch zustimmen. Dann wäre die 21. Fachanwaltschaft eingeführt.
Der Satzungsversammlung (auch als "Parlament" bezeichnet) gehören der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Axel C. Filges, die jeweiligen Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und 91 gewählte Mitglieder an. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, organisatorisch angesiedelt bei der BRAK. Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO).
Eine Nachfrage nach dem neuen Titel sei aufgrund der internationalen Beziehungen vieler deutscher Unternehmen gegeben, heißt es in der Begründung zum Beschluss. Erforderlich sei der Umgang mit Kollisionsrecht und fremden Rechtsordnungen, anderen Kulturen und Sprachen. Daher sei eine besondere Spezialisierung nötig. Der Titel könnte insbesondere Anwälten außerhalb von Großkanzleien eine Möglichkeit bieten, sich gegenüber internationalen Wirtschaftsunternehmen zu profilieren.
una/LTO-Redaktion
Für Spezialisten im Internationalen Wirtschaftsrecht: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10307 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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