Das BPatG hat Apples Patent zum Entsperren eines Touchscreens für nichtig erklärt. Das Patent stelle keine technische Lösung dar, begründete das Gericht seine Entscheidung. Apple hatte wegen des Patents unter anderem Motorola und Samsung verklagt.
Das Bundespatentgericht (BPatG) ist der Ansicht, dass es sich bei der Entsperrung von Touchscreen-Geräten durch "Wischen" nicht um eine technische Lösung im Sinne eines Patentes handelt. Vielmehr diene das gestengesteuerte Entsperren lediglich dazu, die Bedienung durch grafische Maßnahmen für den Benutzer bequemer und noch anschaulicher zu gestalten (Urt. v. 04.04.2013, Az. 2 Ni 59/11 EP und 2 Ni 64/11 EP).
Geräte mit kapazitiven Touchscreens, wie etwa Smartphones und Tablets, werden üblicherweise durch Gesten entsperrt, um nach dem Entsperren auf die Inhalte des Geräts zugreifen zu können. Mit den Entsperrgesten soll verhindert werden, dass sich das Gerät ungewollt etwa in der Hosentasche einschaltet. Denn nach dem Druck auf den Einschalter muss erst das Display freigegeben werden.
Im konkreten Verfahren ging es um das Europapatent EP1964022 mit dem Titel "Unlocking a device by performing gestures on an unlock image" (zu deutsch: "Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild").
mbr/LTO-Redaktion
BPatG: Niederlage für Apple: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8471 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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