Erst beantragte das AG Dresden die Aufhebung der Abgeordneten-Immunität von Thüringens Regierungschef Ramelow. Nun stellt es das Strafverfahren ein. Für den Linke-Politiker stiehlt sich Sachsens Justiz jetzt davon.
Das Amtsgericht (AG) Dresden hat ein Strafverfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) wegen seiner Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 eingestellt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Tageszeitung darüber berichtet. Der Beschluss wegen Geringfügigkeit sei bereits am Montag mit Zustimmung der Beteiligten ergangen. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen Ramelows müsse die Staatskasse tragen. "Die Dresdner Justiz stiehlt sich auf leisen Sohlen davon", kommentierte Ramelow die Entscheidung des Gerichts.
Das Verfahren gegen den 59-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz war jahrelang in Sachsen gelaufen. Ramelow sprach vom "unrühmlichen Ende eines unrühmlichen Verfahrens". Ende Januar hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags auf Antrag des Amtsgerichts die Abgeordneten-Immunität des ersten Ministerpräsidenten der Linken aufgehoben. Die Aufhebung war zwei Tage vor seiner Wahl zum Thüringer Regierungschef am 5. Dezember beantragt worden.
Ramelow wertete die Verfahrenseinstellung als Erfolg: "Wer friedlichen Protest gegen Demonstrationen, auf denen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet werden, ausübt, darf nicht kriminalisiert werden", sagte Ramelow nach Angaben der Thüringer Staatskanzlei.
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts über 20 Tagessätze zu je 170 Euro hatte Ramelow 2012 Einspruch eingelegt. Das Gericht stellte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen Geringfügigkeit ein, wogegen der Linke-Politiker wiederum Beschwerde einlegte, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Es gehe ihm nicht ums Geld, sondern um eine endgültige Klärung, hatte er sein Vorgehen begründet. Ramelow hatte den Vorwurf, sich an einer Blockade in Dresden beteiligt zu haben, stets zurückgewiesen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nach Teilnahme an Anti-Nazi-Demo: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15196 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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