Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat am Freitag die Immunität des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow aufgehoben. Nun könnte es zu einem Prozess am AG Dresden kommen. Hierüber wird der zuständige Richter befinden. Ramelow selbst sorgt sich nicht um ein Verfahren. Im Gegenteil.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) genießt seit Freitag nicht mehr die Abgeordnetenimmunität. Der Justizausschuss des Landtags folgte einem entsprechenden Antrag des Amtsgerichts (AG) Dresden. In Sachsen läuft seit Jahren ein Verfahren gegen Ramelow wegen seiner Beteiligung an Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch 2010 in Dresden. Ramelow hatte selbst darum gebeten, seine Immunität aufzuheben - er wolle sich sachgerecht verteidigen können. In einer Mitteilung der Staatskanzlei hieß es, Ramelow vertraue auf die rechtsstaatlichen Institutionen.
Ob es nun zu einer Verhandlung kommt, hängt vom AG ab, das sich zunächst nicht direkt zu der Entscheidung des Justizausschusses äußern wollte. "Wie das Strafverfahren fortgeführt wird, entscheidet der zuständige Richter", sagte eine Sprecherin.
Der Linke-Politiker hatte die Vorwürfe der sächsischen Justiz stets zurückgewiesen, sich an einer Blockade beteiligt zu haben. Er sei 2010 auf Bitten der Polizei als Vermittler zwischen Demonstranten und Einsatzkräften tätig gewesen. "Der Strafvorwurf soll im Wege eines rechtsstaatlichen Verfahrens vollständig ausgeräumt werden", hieß es in einer Mitteilung aus der Staatskanzlei.
Ramelow selbst will eine endgültige Klärung
Gegen einen Strafbefehl des AG über 20 Tagessätze zu je 170 Euro hatte Ramelow 2012 Einspruch eingelegt. Das Gericht stellte das Verfahren dann im Frühjahr 2014 wegen Geringfügigkeit ein, wogegen der Linke-Politiker wiederum Beschwerde einlegte, da er seine Anwaltskosten selbst tragen sollte. Es gehe ihm nicht ums Geld, sondern um eine endgültige Klärung, begründete er sein Vorgehen. Das Landgericht (LG) Dresden hob die Einstellung auf. Seither ist das Verfahren wieder offen.
Den Antrag zur Aufhebung der Immunität hatte das AG bereits am 3. Dezember 2014 beim Thüringer Landtag gestellt. Der Regierungschef hatte die Behörde für den Zeitpunkt zwei Tage vor der Ministerpräsidenten-Wahl kritisiert und den Vorgang als politisches Störmanöver bezeichnet.
Ramelow ist nicht der erste Regierungschef in Deutschland, dessen Immunität aufgehoben wurde. Neben Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsidenten Reiner Haseloff passierte dies unter anderem auch Ramelows Vorgängerin Christine Lieberknecht (CDU). Gegen letztere wurde in der Folge wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Lieberknecht hatte ihren Ex-Regierungssprecher mit Versorgungsansprüchen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Dies löste Kritik aus, die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber ein. Mit Bundespräsident Christian Wulff verlor 2012 sogar das Staatsoberhaupt seine Immunität. Wulff trat daraufhin zurück.
dpa/una/LTO-Redaktion
Weg frei für Ramelow-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14476 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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